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Ihre Geldanlage steckt in der Krise?

Für professionelle sowie für private Investoren hält der Kapitalmarkt die unterschiedlichsten Anlageprodukte vor. Während in Verkaufsgesprächen die Vorteile der Produkte gut beleuchtet werden, finden die individuellen Probleme im Krisenfall kaum Erwähnung.Viele Investoren fragen sich jetzt, welche Rechte sie im Krisenfall oder – im Fall einer Beteiligung – bei einer Insolvenz des Unternehmens haben. Wie lässt sich ein Verlust verhindern oder zumindest minimieren?

 

Sascha Borowski ist sowohl Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht als auch Spezialist für Insolvenzrecht und erläutert im Video, welche Maßnahmen für Kapitalanleger jetzt wirklich sinnvoll sind.

Betroffene Gruppen

Diese Arten der Kapitalanlage können beispielsweise betroffen sein

Anleihen

Sowohl Staaten als auch Unternehmen begeben Anleihen, mit denen sie Fremdkapital zur Finanzierung verschiedener Zwecke aufnehmen. Auch zahlreiche mittelständische Unternehmen, aber auch Sportvereine (bspw. Borussia Dortmund) haben in der Vergangenheit Anleihen begeben. Für Aufsehen sorgen allerdings nicht die planmäßig verlaufenden Anleihen, sondern jene, bei denen die Zins- oder sogar die Rückzahlung drohen auszubleiben.

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Direktinvestments

Die im Vergleich zu Festgeldern hohe Renditen versprechenden Direktinvestments gehörten zeitweise zu den unregulierten Investitionsmöglichkeiten am Kapitalmarkt. Investiert wurde und wird auch weiterhin in Container, Speichersysteme und viele weitere Güter. Die Vertragskonstruktionen sehen – vereinfacht dargestellt – vor, dass der Anleger beispielsweise einen Container erwirbt und gleichzeitig einen Mietvertrag für einen zuvor festgelegten Zeitraum mit der Emittentin schließt.

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Genussscheine

Genussscheine sind verbriefte Genussrechte, die von Unternehmen ausgegeben werden, um Kapital einzuwerben. Sowohl Genussrechte als auch Genussscheine gewähren dem Inhaber regelmäßig sog. Teilhaber- aber keine Mitgliedschaftsrechte. Die Bedingungen sehen eine Teilhabe am wirtschaftlichen Erfolg sowie Misserfolg des Unternehmens vor.

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Unser Know-how – Ihr Vorteil

Buchalik Brömmekamp, der Spezialist für Kapitalmarkt- und Insolvenzrecht

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  • Unabhängige, persönliche Beratung
  • Chancen und Risikoanalyse
  • Fachkundige Darlegung der durchsetzbaren Ansprüche
  • Definition der optimalen Maßnahmen
  • Führen von Expertengesprächen mit Insolvenzverwaltern, Banken und Kapitalanlegern
  • Langjährige Erfahrung im Kapitalmarkt- und Insolvenzrecht
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Erste Signale einer sich abzeichnenden Krise

Eine anstehende Krise kündigt sich unter anderem an durch:

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  • Verspätete Zahlung vereinbarter Renditen
  • Verweigerung der Rückzahlung des Investitionsbetrages
  • Herabstufen der Ratings
  • Nicht mehr veröffentlichte Bilanzen
  • Veränderte und angepasste Vertragsbedingungen
  • Insolvenzantragstellung und Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beim Anbieter
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Was Sie im Krisenfall beachten sollten

Im Kapitalmarkt mit seiner Vielfalt an unterschiedlichsten Anlageprodukten gibt es viele Kapitalanlagen, die in einer Krise stecken, Verluste erwirtschaften oder im schlimmsten Fall bereits Insolvenz angemeldet haben.

Sowohl professionelle als auch private Investoren fragen sich, wie sie hier das Risiko einer Fehlinvestition minimieren können und welche Handlungsoptionen ihnen zur Verfügung stehen. Denn zu langes Abwarten oder unbedachtes Handeln kann zu weiteren Verlusten führen, und im schlimmsten Fall entfallen sogar Schadensersatzansprüche.

 

Der Ausfall der Investition kann für institutionelle und private Anleger sowie für Unternehmen und deren Pensionskassen verheerende finanzielle Folgen haben und im schlimmsten Fall existenzbedrohend sein.

 

Lassen Sie es nicht so weit kommen. Sichern Sie Ihre Investition und nehmen Sie direkt Kontakt zu unseren Experten auf.

 

  • Beachten Sie, dass nicht jede Forderungsanmeldung die Verjährung hemmt. Wird beispielsweise die Forderung nicht ausreichend individualisiert, kann dies die Verjährung der Forderung im Insolvenzverfahren und damit den Verlust der Insolvenzquote zur Folge haben.
  • Der Insolvenzverwalter nimmt nicht Ihre Rechte im Insolvenzverfahren wahr. Im Gegenteil: Sollte er zum Beispiel bereits gezahlte „Renditen“ für anfechtbar halten, wird er nicht zögern und diese von Ihnen zurückfordern.
  • Nur wenn Sie Ihre Rechte wahrnehmen, haben Sie eine Chance, Ihre Ansprüche zu realisieren.

 

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Tipps

Wie verhalte ich mich richtig, wenn meine Kapitalanlage in der Krise ist

  • Beachten Sie, dass nicht jede Forderungsanmeldung die Verjährung hemmt. Wird beispielsweise die Forderung nicht ausreichend individualisiert, kann dies die Verjährung der Forderung im Insolvenzverfahren und damit den Verlust der Insolvenzquote zur Folge haben.
  • Der Insolvenzverwalter nimmt nicht Ihre Rechte im Insolvenzverfahren wahr. Im Gegenteil: Sollte er zum Beispiel bereits gezahlte „Renditen“ für anfechtbar halten, wird er nicht zögern und diese von Ihnen zurückfordern.
  • Nur wenn Sie Ihre Rechte wahrnehmen, haben Sie eine Chance, Ihre Ansprüche zu realisieren.
Schluss mit weiteren Verlusten!
Buchalik Brömmekamp, Ihr Ansprechpartner für Kapitalanlagen in der Krise.
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Wer wir sind

 

Sascha
Borowski

Profil

  • Partner
  • Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Hauptversammlungssprecher der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW)
  • Rechtsanwalt seit 2008
  • Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht seit 2011

Schwerpunkte

  • Bank- und Kapitalmarktrecht,
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Insolvenzrecht

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Dr. Jasper Stahlschmidt

Profil

  • Partner und Geschäftsführer Buchalik Brömmekamp
  • Rechtsanwalt seit 2004
  • Fachanwalt für Insolvenzrecht seit 2012

Schwerpunkte

  • Insolvenzrecht
  • Sanierungsberatung
  • Referententätigkeit zum Thema Insolvenzrecht

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Die Experten der Kanzlei Buchalik Brömmekamp verfügen über eine langjährige, ausgewiesene Expertise im Kapitalmarkt- und Insolvenzrecht. Aufgrund einschlägiger Erfahrungen sowie eines hervorragenden Netzwerks können Gespräche mit Emittenten, Insolvenzverwaltern und Anlegern immer auf Augenhöhe stattfinden. Ihre Interessen können somit optimal durchgesetzt werden.

Zielgerichtet – Effektiv – Unabhängig

Unsere Beratung

Buchalik Brömmekamp hat sich zum Ziel gesetzt, Sie unabhängig zu beraten und jederzeit auch über Handlungsalternativen zu informieren. Da wir sowohl über Kenntnisse im Insolvenzrecht als auch im Kapitalmarktrecht verfügen, steht einer umfassenden Beratung nichts im Wege. Darüber hinaus profitieren Sie von einem interdisziplinären Expertenteam aus angrenzenden Rechtsgebieten wie dem Handels- und Gesellschafts-, Insolvenzanfechtungs- sowie dem Bank- und Steuerrecht.

 

Machen Sie sich selbst ein Bild von unseren Leistungen und kontaktieren Sie uns direkt! Kostenlos und unverbindlich.

 

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Das sagen unsere zufriedenen Mandanten

« J.B. »

Nachdem ich viel Geld verloren hatte wurde ich umfassend und kompetent beraten. Vor Gericht wurde ein guter Vergleich geschlossen, nachdem mir die Vorteile und Nachteile mitgeteilte wurden. Vielen Dank für die tolle Beratung.

« D.B. »

Ich habe bereits einige Rechtsanwälte wegen Golfino kontaktiert. Bei Herrn Borowski hatte ich das erste Mal eine wirklich vollständige Beratung. Vielen Dank.

« K.H. »

[Rechtsanwalt Sascha Borowski] erklärt Sachverhalte auch für Nichtexperten sehr einleuchtend und nachvollziehbar. Ist jederzeit für Klienten ansprechbar.

« D.B. »

Positiv: Sehr gute rechtliche Beratung und Aufklärung mit fundiert abwägender Darlegung, ob und warum eine Klage lohnenswert bzw. mit überwiegender Aussicht auf Erfolg geführt werden kann oder nicht. Nach Entscheidung zu den Klagen konnten aufgrund überzeugender juristischer Darlegung jeweils erfolgreich umfänglich positive Urteile für mich als Mandant erstritten werden. Angenehme und freundschaftliche Kommunikation. Gute Erreichbarkeit. Zügige Rückmeldung und Bearbeitung.
Negativ: Es lassen sich keine negativen Erfahrungspunkte anführen.

Unsere Experten für Kapitalmarktrecht

 

Sascha Borowski

Fachanwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

Spezialist für Insolvenzrecht

Kontakt zu unserem Experten:

Tel.: +49 211 – 82 89 77 – 200
borowski@bbr-law.de

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Dr. Jasper Stahlschmidt

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Spezialist für Sanierungsberatung

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Tel.: +49 211 – 82 89 77 -200
stahlschmidt@bbr-law.de

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