BaFin stellt Entschädigungsfall fest (§ 10 Abs. 1 Einlagensicherungsgesetz/EinSiG)
Wir setzen für Sie die Ansprüche, die bspw. in Form von Einlagen bestehen, bei der insolventen Dero Bank AG durch. Gläubiger sollten schnellstmöglich ihre Ansprüche durchsetzen.
Nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 13.02.2018 beim Amtsgericht München (Insolvenzgericht) einen Insolvenzantrag stellte, wurde dies am 14.03.2018 eröffnet. Da die Bank im Bereich „Investmentbanking“ und dort mit dem Fokus auf mittelständische, kapitalmarktorientierte Unternehmen tätig war, stuft die BaFin die Insolvenz dieses Bankhauses nicht als systemrelevant ein. Die Einlagen der Kunden können, da die BaFin im Entschädigungsfall festgestellt hat, in Ausnahmefällen sogar bis zu einer Höhe von 500.000,00 € ausgeglichen werden.
Die Kanzlei Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berät und vertritt Gläubiger der Dero Bank AG i. I. bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche.
Gerne beraten wir auch Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Setzen Sie sich gerne mit uns per E-Mail: kapitalanlagen@buchalik-broemmekamp.de, per Fax: 0211/828977-211 oder auch telefonisch: 0211/828977-200, in Verbindung.