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Mologen AG beruft erneut Anleihegläubigerversammlung für die Wandelschuldverschreibung 2017/2025 (ISIN: DE000A2DANN4) ein

 
Nach einem Bilanzverlust der Mologen AG in Höhe von 146.962.453,27 Euro im Jahr 2017 und einer Kapitalherabsetzung der Aktien im Verhältnis 5:1 im Juni 2018 beruft die Emittentin nun erneut eine Gläubigerversammlung nach dem Schuldverschreibungsgesetz (SchVG) ein. Eine im Oktober 2018 einberufene Anleihegläubigerversammlung wurde abgesagt. Die nunmehr einberufene Gläubigerversammlung findet am 28.02.2019 im VKU Forum, Invalidenstraße 91, 10115 Berlin, statt.
 
Die Anleihegläubiger der Wandelschuldverschreibung 2017/2025 werden aufgefordert über die Änderung des Wandlungspreises sowie das Wandlungsverhältnis abzustimmen. Zudem sollen die Anleihegläubiger darüber abstimmen, ob die außerordentlichen Kündigungsrechte der Anleihegläubiger geändert werden sollen.
 
Eine Beschlussfassung ist insoweit nur möglich, wenn die anwesenden Anleihegläubiger wenigstens die Hälfte der ausstehenden Schuldverschreibung vertreten und die Beschlüsse mit einer Mehrheit von mindestens 75 Prozent der an der Abstimmung teilnehmenden Stimmen getroffen werden.
 
Unklar ist, ob die Emittentin ein Sanierungsgutachten in Auftrag gegeben hat. Belastbare Nachweise, welche die Einhaltung der Restrukturierungsziele stützen, sind ebenfalls nicht bekannt. Die Änderung der Anleihebedingungen stellt einen erheblichen Eingriff in die Rechte der Anleihegläubiger dar. Einer Änderung der Anleihebedingungen sollte deshalb nicht vorschnell zugestimmt werden.
 
Die auf das Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Buchalik Brömmekamp bietet den Anleihegläubigern die Bündelung und die Vertretung ihrer Interessen an.
 
Zum Hintergrund: Nach der Kapitalherabsetzung übten einige Gläubiger der Mologen-II-Anleihe ihr Kündigungsrecht aus. Das für die Wirksamkeit der Kündigungen erforderliche Kündigungsquorum i.H.v. 25 Prozent des ausstehenden Nennbetrages wurde nicht erreicht, weshalb die Kündigungen ins Leere gingen. Eine wesentliche Anleihegläubigerin teilte nach Angaben der Emittentin jedoch mit, dass sie die Kündigung der beiden Anleihen (Mologen-I und II) in Erwägung ziehe. Nach Angaben der Emittentin würden diese Kündigungen das erforderliche Quorum erreichen und damit eine Rückzahlungsverpflichtung der Mologen AG in Höhe von ca. 6,4 Mio. € zur Folge haben. Die Kündigungen hätten nach Angaben der Emittentin existenzbedrohende Wirkung. Um die Kündigungen dieser Anleihegläubigerin zu verhindern, wurde nach Angaben der Emittentin eine „Restrukturierungsvereinbarung“ mit dieser Anleihegläubigerin geschlossen. Darin verpflichtet sich die Emittentin zur Anpassung der Anleihebedingungen. Über diese Änderung sollen nun die Gläubiger am 28.02.2019 abstimmen.
 
Wichtig ist, dass die Anleihegläubiger ihre Teilnahme an der Gläubigerversammlung rechtzeitig – bis zum Ablauf des 25.02.2019, bis 24:00 Uhr – anmelden müssen, da sie andernfalls an der Versammlung nicht teilnehmen dürfen und ihnen auch kein Stimmrecht eingeräumt wird.
 
Was müssen Anleger tun?
 

  • Anleihegläubiger sollten schon jetzt einen Sperrvermerk bei ihrer Depotbank anfordern, damit sie ein Stimmrecht in der Anleihegläubigerversammlung erhalten. Ohne einen solchen Sperrvermerk kann ein Stimmrecht nicht ausgeübt werden.
  • Anleihegläubiger, die an der am 28.02.2019 anberaumten Anleihegläubigerversammlung vertreten werden wollen, können sich von der Kanzlei Buchalik Brömmekamp beraten und vertreten lassen. Einen Kontaktbogen finden Investoren in der rechten Spalte.
  • Anleger sollten sich rechtzeitig zur Gläubigerversammlung anmelden.

 
Seit über zehn Jahren vertritt Rechtsanwalt Sascha Borowski (Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht) von der Kanzlei Buchalik Brömmekamp erfolgreich Investoren bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche in und außerhalb des Insolvenzverfahrens und wurde, wie die Kanzlei selbst auch, in anderen Insolvenzverfahren zum gemeinsamen Vertreter im Insolvenzverfahren bestellt.
 
Über Buchalik Brömmekamp
 
Die Kanzlei Buchalik Brömmekamp zählt zu den markführenden Insolvenz- und Sanierungsberatern und wurde vielfach, so u.a. vom FOCUS zur TOP Wirtschaftskanzlei im Bereich Insolvenz & Sanierung ausgezeichnet.
 
Gerne beraten wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Wir freuen uns, wenn Sie uns per E-Mail: kapitalanlagen@buchalik-broemmekamp.de, per Telefon: 0211 828977-200 oder postalisch: Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf, mit uns in Verbindung setzen

Sascha Borowski

Fachanwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

Spezialist für Insolvenzrecht

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