mybet Holding SE – Forderungsanmeldung und Berichtstermin

Update 17. Dezember 2018
 
Für die im Jahr 2015 von der mybet Holding SE ausgegebene Wandelschuldverschreibung (ISIN: DE000A1X3GJ8, WKN: A1X3GJ) wurde Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zum gemeinsamen Vertreter bestellt.
 
Das Insolvenzgericht (Amtsgericht Charlottenburg) hat alle Gläubiger der insolventen mybet Holding SE zur Anmeldung der Forderungen bis zum 7. Dezember 2018 aufgefordert. Für die Wandelschuldverschreibung 2015/2020 (ISIN: DE000A1X3GJ8, WKN: A1X3GJ) hat Buchalik Brömmekamp die Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet und darüber hinaus auch Aus- und Absonderungsrechte gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend gemacht.
 
Auch mit der Treuhänderin hat sich der gemeinsame Vertreter zwischenzeitlich in Verbindung gesetzt. Zugunsten der Anleihegläubiger der 2015/2020 Wandelschuldverschreibung wurde mit der ODDO BHF Aktiengesellschaft (vormals mit der der ODDO SEYDLER BANK AG) ein „Sicherheiten-Treuhandvertrag“ geschlossen. Dieser sieht u.a. die Bestellung einer Sicherheit vor, welche den Rückzahlungsanspruch absichern soll. Die dahingehenden Gespräche wird der gemeinsame Vertreter weiter fortsetzen, um eine bestmögliche Befriedigung für die Anleihegläubiger der 2015/2020 Anleihe zu erreichen.
 
Am 14. Dezember 2018 fand der Berichtstermin statt. Der Insolvenzverwalter Sascha Feies von der GÖRG Insolvenzverwalter GbR berichtete über die Ursachen der Krise und gab einen Ausblick zur weiteren Vorgehensweise in dem Insolvenzverfahren. Buchalik Brömmekamp wird als gemeinsamer Vertreter die Gläubiger der Wandelanleihe 2015/2020 (ISIN: DE000A1X3GJ8, WKN: A1X3GJ) im Insolvenzverfahren und gegenüber der Treuhänderin weiter vertreten. Gerade die Ansprüche aus dem Treuhandvertrag scheinen werthaltig zu sein, weshalb Verhandlungen mit dem Insolvenzverwalter und der Treuhänderin angestrebt werden, welche die Freigabe des Treuguts zum Gegenstand haben.
 
Für die ebenfalls betroffene im Jahr 2017 emittierte Wandelanleihe (ISIN: DE000A2G8472, WKN: A2G847) wurde ein anderer gemeinsamer Vertreter (also nicht Buchalik Brömmekamp) gewählt; der die Forderungen der von ihm vertretenen Anleihegläubiger bislang wohl nicht angemeldet hat. Solange der gemeinsame Vertreter der 2017er Wandelanleihe die Ansprüche nicht zur Tabelle anmeldet, erhalten diese nicht einmal die Chance auf eine Insolvenzquote. Ob die betroffenen Anleihegläubiger ihre Forderungen im Insolvenzverfahren selbst anmelden können, ist sehr fraglich, da hierzu der gemeinsame Vertreter verpflichtet ist. „Im schlimmsten Fall droht diesen Anleihegläubigern der Ausfall einer Insolvenzquote, da der Insolvenzverwalter nur angemeldete Forderungen berücksichtigen darf“, so Sascha Borowski von der Kanzlei Buchalik Brömmekamp.
 
Anleihegläubiger der Wandelschuldverschreibungen wird Buchalik Brömmekamp über den Berichtstermin sowie den weiteren Fortgang in diesem Insolvenzverfahren informieren. Dazu reicht zunächst eine Mail an kapitalanlagen@buchalik-broemmekamp.de. Es ist allerdings der Nachweis der Inhaberschaft durch die Vorlage eines Depotauszuges erforderlich, da die Informationen nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind.
 
Update 19. November 2018

mybet Holding SE: Buchalik Brömmekamp zur gemeinsamen Vertreterin bestellt

Die Wirtschaftskanzlei Buchalik Brömmekamp ist von den Anleihegläubigern der 2015/2020 Wandelschuldverschreibung (ISIN: DE000A1X3GJ8 / WKN: A1X3GJ) der insolventen Mybet Holding SE zur gemeinsamen Vertreterin bestellt worden. Sie wird nun die Ansprüche der Anleihegläubiger der vorgenannten Anleihe anmelden und diese im Insolvenzverfahren vertreten. Anleihegläubiger der Wandelschuldverschreibung können sich für die Vertretung bei Buchalik Brömmekamp melden. Dazu reicht zunächst eine Mail an kapitalanlagen@buchalik-broemmekamp.de. Es ist allerdings der Nachweis der Inhaberschaft durch die Vorlage eines Depotauszuges erforderlich.
 
Die Registrierung bei der Kanzlei Buchalik Brömmekamp ist mit keinen Kosten für die betroffenen Anleihegläubiger verbunden, sondern bietet den Vorteil, dass sie von den Fachanwälten über die weiteren Entwicklungen informiert werden. Als nächsten Schritt fordert die gemeinsame Vertreterin die Herausgabe der seinerzeit bestellten Sicherheiten. Auf diesem Wege soll eine größtmögliche Befriedigung für die von ihr vertretenen Anleihegläubiger erreicht werden.
 
Der Glückspiel- und Wettanbieter Mybet hatte am 17. August 2018 wegen drohender Zahlungsunfähigkeit beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg Insolvenz angemeldet. Das Scheitern der geführten Investorengespräche sowie die Ablehnung der Einstellung der vom Finanzamt Frankfurt am Main II betriebenen Vollstreckung über rund vier Millionen Euro Steuerschulden werden als Gründe für die Vorbereitung des Insolvenzantrages genannt. Für den 14. Dezember 2018 hat das Amtsgericht Charlottenburg den Berichtstermin für alle Gläubiger der Mybet Holding SE i.I. einberufen. Zu der möglichen Höhe der Insolvenzquote hat der Insolvenzverwalter Sascha Feies noch keine Angaben gemacht.
 
Update 16. Oktober 2018

Anleihegläubiger können gemeinsamen Vertreter wählen – Gläubigerversammlung am 16. November 2018

Die mybet Holding SE hat im Jahr 2015 eine Wandelschuldverschreibung (ISIN: DE000A1X3GJ8, WKN: A1X3GJ) und im Jahr 2017 eine weitere Wandelanleihe (ISIN: DE000A2G8472, WKN: A2G847) emittiert. Das Insolvenzgericht Charlottenburg hat am 01.10.2018 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der mybet Holding SE eröffnet.
 
Für beide Anleihen hat das Insolvenzgericht am 16.11.2018 Anleihegläubigerversammlungen einberufen. In diesen Versammlungen werden die Anleihegläubiger aufgefordert, darüber abzustimmen, ob und wen sie zum gemeinsamen Vertreter bestellen wollen. Die Bestellung eines solchen gemeinsamen Vertreters ist nicht verpflichtend, bringt aber zahlreiche Vorteile mit sich. Wird ein gemeinsamer Vertreter bestellt, wird dieser nicht nur die Forderungen der Anleihegläubiger im Insolvenzverfahren anmelden, sondern diese auch in dem Verfahren vertreten. Sollte ein solcher gemeinsamer Vertreter nicht bestellt werden, müsste jeder Anleihegläubiger selbst die Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden, um eine Quote in dem Verfahren zu erhalten.
 
Die auf das Insolvenz-/Sanierungsrecht sowie auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Buchalik Brömmekamp bietet den Anleihegläubigern nicht nur die Bündelung der Interessen, sondern auch die Ausübung der Stimmrechte in den Anleihegläubigerversammlungen an und wird für das Amt des gemeinsamen Vertreters kandidieren. Die Wahl eines unabhängigen gemeinsamen Vertreters, ist mit Blick auf die Besicherung der Anleihe für die Anleihegläubiger sinnvoll. Regelmäßig bietet sich die Einsetzung eines bisher nicht am Verfahren beteiligten gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger an, um eine optimale im Interesse der Anleihegläubiger Vertretung zu gewährleisten.
 
Was müssen Anleger tun?

  • Anleihegläubiger sollten schon jetzt einen sog. Sperrvermerk bei ihrer Depotbank anfordern, damit sie ein Stimmrecht in der Anleihegläubigerversammlung erhalten. Ohne einen solchen Sperrvermerk kann ein Stimmrecht nicht ausgeübt werden.
  • Anleihegläubiger, die an der am 16.11.2018 anberaumten Anleihegläubigerversammlung vertreten werden wollen, können der Kanzlei Buchalik Brömmekamp eine entsprechende Vollmacht erteilen, damit diese die Rechte in der Gläubigerversammlung ausübt. Die Stimmrechtsvollmacht finden Investoren hier.

 

Update 17. August 2018

Der Glückspiel- und Wettanbieter Mybet hat am 17. August 2018 wegen drohender Zahlungsunfähigkeit beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg Insolvenz angemeldet.

Die beiden von der mybet Holding SE emittierten Wandelschuldverschreibungen

  • ISIN: DE000A2G8472 / WKN: A2G847 sowie
  • ISIN: DE000A1X3GJ8 / WKN: A1X3GJ)

sind von dem Antrag betroffen. Nachdem die Frankfurter Börse den Handel beider Papiere am 14. August 2018 zunächst ausgesetzt hatte, werden die Papiere derzeit wieder gehandelt. Der Grund für die kurzfristige Aussetzung des Handels wird die vom Vorstand am gleichen Tag verfasste Ad-hoc-Mitteilung gewesen sein, die den Insolvenzantrag von Mybet ankündigte. Gleichzeitig betroffen von der Antragstellung sind die zur Mybet-Gruppe gehörenden Anybet GmbH und die SWS Service GmbH. Das operative Wett- und Casinogeschäft der Gruppe ist von den Insolvenzanträgen nicht betroffen, da es über nicht insolvente maltesische Tochtergesellschaften abgewickelt wird.

Das Scheitern der geführten Investorengespräche sowie die Ablehnung der Einstellung der vom Finanzamt Frankfurt am Main II betriebenen Vollstreckung über rund vier Millionen Euro Steuerschulden werden als Gründe für die Vorbereitung des Insolvenzantrages genannt.

Das Amtsgericht Charlottenburg hat Rechtsanwalt Sascha Feies von der Kanzlei Görg zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt, der aufgefordert wird, die Interessen der Anleihegläubiger zu berücksichtigen und den Anlegern wenigstens einen Platz im vorläufigen Gläubigerausschuss zu zugestehen.

Interessen der Anleihegläubiger bündeln

Betroffene Investoren der Wandelschuldverschreibungen haben sich an die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft gewandt, die sich bereit erklärt hat, die Interessen der Anleihegläubiger zu bündeln und diese im vorläufigen Gläubigerausschuss zu vertreten. Die Registrierung bei der Kanzlei Buchalik Brömmekamp ist mit keinen Kosten für die betroffenen Anleihegläubiger verbunden, sondern bietet den Vorteil, dass sie von der Kanzlei über die weiteren Entwicklungen informiert werden. Auch im Hinblick auf eine etwaige Eröffnung des Insolvenzverfahrens sollten die Anleihegläubiger ihre Interessen bündeln, um sich über die weiteren Entwicklungen und dann auch laufenden Fristen informiert zu halten.

Sollte das Insolvenzverfahren eröffnet werden, wird das zuständige Insolvenzgericht in Charlottenburg für jede Anleihe eine Gläubigerversammlung allein für die Anleihegläubiger einberufen müssen. In dieser Versammlung müssen die Anleihegläubiger darüber entscheiden, ob sie einen gemeinsamen Vertreter bestellen wollen.

Gemeinsamer Vertreter für Anleihegläubiger

Die Bestellung eines solchen gemeinsamen Vertreters ist nicht verpflichtend, bringt aber zahlreiche Vorteile mit sich. Wird ein gemeinsamer Vertreter bestellt, wird dieser nicht nur die Forderungen der Anleihegläubiger im Insolvenzverfahren anmelden, sondern diese auch in dem Verfahren vertreten. Sollte ein solcher gemeinsamer Vertreter nicht bestellt werden, müsste jeder Anleihegläubiger selbst die Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden, um eine Quote in dem Verfahren zu erhalten.

Über Buchalik Brömmekamp

Seit über zehn Jahren vertritt Rechtsanwalt Sascha Borowski (Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht) von der Kanzlei Buchalik Brömmekamp erfolgreich Investoren bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche in und außerhalb des Insolvenzverfahrens.

Die Kanzlei Buchalik Brömmekamp zählt zu den markführenden Insolvenz- und Sanierungsberatern und wurde vielfach, so u.a. vom FOCUS zur TOP Wirtschaftskanzlei im Bereich Insolvenz & Sanierung ausgezeichnet.

Gerne beraten wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Setzen Sie sich einfach per E-Mail: kapitalanlagen@buchalik-broemmekamp.de, per Telefon 0211 828977-200 oder postalisch: Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf, in Verbindung.

Sascha Borowski

Fachanwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

Spezialist für Insolvenzrecht

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Tel.: +49 211 – 82 89 77 – 200
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