Zweifelhafte Rückforderungsansprüche des Insolvenzverwalters

Wurden Sie vom Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Frank-Rüdiger Scheffler von der Kanzlei Tiefenbacher Rechtsanwälte in Anspruch genommen, weil Sie Genussrechte der inzwischen insolventen PROSAVUS AG gezeichnet haben? Dann sollten Sie die Forderungen nicht ungeprüft zahlen.

Zum Hintergrund:

Die PROSAVUS AG i.I. hat bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Jahr 2014 Genussrechte begeben. Die Anleger erhielten infolge der Zeichnung regelmäßig (Rendite-)Zahlungen, die nunmehr zurückgefordert werden. Den Rückzahlungsanspruch stützt der Insolvenzverwalter auf die Fehlerhaftigkeit der ursprünglich aufgestellten Jahresabschlüsse und das von ihm im Jahr 2017 ausgeübte Anfechtungsrecht.

Rückforderungsbetrag

Der zurückgeforderte Betrag setzt sich aus den seinerzeit von der PROSAVUS AG i.I. gezahlten Renditen (wobei die steuerlichen Abzüge nicht berücksichtigt werden) sowie den vom Insolvenzverwalter geltend gemachten Verzugszinsen zusammen.

Darüber hinaus sind uns Fallgestaltungen bekannt, in denen vom Insolvenzverwalter sogar nach Beendigung des Investments und der plangemäßen Rückführung dieses Investments, Forderungsansprüche geltend gemacht wurden.

Was können Sie tun?

Sollten Sie einen Mahnbescheid oder gar schon eine Klage erhalten oder eine Verjährungsverzichtserklärung abgegeben haben, sollten Sie Ihre Rechte prüfen lassen. Neben dem Einwand der Entreicherung bestehen weitere Argumente, die zu einem Entfallen der Forderung des Verwalters führen. Das muss im Einzelfall geprüft werden.

Gerne beraten wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Bitte senden Sie uns Ihre Anfrage an die E-Mail kapitalanlagen@buchalik-broemmekamp.de.

Sascha Borowski

Fachanwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

Spezialist für Insolvenzrecht

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Tel.: +49 211 – 82 89 77 – 200
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« Martin Müller »

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