Das Emissionshaus bot Privatinvestoren die Möglichkeit, sich als stille Gesellschafter an der Ersten Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG (EOB) zu beteiligen. Die Laufzeit der stillen Gesellschaft sollte jeweils drei Jahre betragen, wobei es der EOB möglich war ein Sonderkündigungsrecht auszuüben. Das durch die stille Gesellschaft eingeworbene Kapital der Privatinvestoren sollte sodann auf ein Mittelverrechnungskonto gezahlt werden. Nach Ablauf von drei Jahren endete automatisch die stille Beteiligung an der EOB. Am Ende der Laufzeit sollte die stille Einlage in vollständiger Höhe zurückgezahlt werden. Zudem sollten jährliche Renditen in Höhe von rund 8,75 Prozent gezahlt werden.
 

Pfandhaus Lombardium erhielt Anlegergelder

Die seitens der Beteiligungsgesellschaft zur Verfügung gestellten Gelder sollten über den Mittelverwender der Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG zur Verfügung gestellt werden. Das Hamburger Pfandhaus sollte sodann sogenannte Lombard-Darlehen mit Kunden des Hauses schließen. Dem Mittelverwender kommt eine besondere Rolle zu, da dieser die vertragsgemäße Verwendung der seitens der EOB zur Verfügung gestellten Gelder kontrolliert.
 
Die Sicherung der Zins- und Tilgungsansprüche sollte durch eine Globalzession seitens des Pfandhauses an die Ersten Oderfelder Beteiligungsgesellschaft abgesichert werden.
 
Zwischen der Beteiligungsgesellschaft und der Lombardium Hamburg wurde ein Rahmenkreditvertrag geschlossen.
 

BaFin untersagt Kreditgeschäft

 
Mit Bescheid vom 4. Dezember 2015 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Lombardium Hamburg aufgegeben, das von ihr (ohne Erlaubnis) betriebene Kreditgeschäft einzustellen und bereits abgeschlossene Darlehen unverzüglich rückabzuwickeln. Dies musste zwangsläufig zu einem Kollaps der Ersten Oderfelder Beteiligungsgesellschaft führen.
Prospektverantwortlicher und Anbieter der Vermögensanlage war die Fidentum GmbH in Hamburg.
 
Für Anleger bestanden Beteiligungsmöglichkeiten über Schroeder Lombard, Lombard Plus, Lombard Classic, Lombard Classic 2 sowie Lombard Classic 3.
 

Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft ist insolvent

 
Am 23. August 2016 musste die Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft einen Insolvenzantrag stellen, wobei der Geschäftsbetrieb der Gesellschaft schon lange vor dem Insolvenzantrag eingestellt worden war – so der Insolvenzverwalter Scheffler. Seither befürchten die Anleger einen Totalausfall ihrer Geldanlage. Zu Beginn dieses Jahres erhielten sie einen Zeugenfragebogen des Landeskriminalamtes Hamburg. Gegen mehrere Verantwortliche wird strafrechtlich ermittelt.

Sascha Borowski

Fachanwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

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