Archiv
Hier erhalten Sie einen Überblick über ältere Artikel und Pressemeldungen.

Golfino: Terminverlegung der Anleihegläubigerversammlung

 
Das Insolvenzgericht cancelt Termin für die anstehende Gläubigerversammlung: Wie die Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Golfino AG unlängst mitteilte, habe das Amtsgericht Reinbek die zuvor auf den 24.03.2020 angesetzte Gläubigerversammlung vor dem Hintergrund der aktuellen Coronavirus-Krise nunmehr auf den 28.04.2020 verschoben.
 
Zum Artikel
 


 

Existenz-Magazin: P&R Insolvenz – Erfolgsmeldungen mit bitterem Beigeschmack

 
Das Vorgehen der P&R-Insovenzverwalter rief nachvollziehbare Unsicherheiten und Unmut bei den Investoren hervor. Und nicht das erste Mal wird deutlich, dass die Informationen des Insolvenzverwalters fast nur von Fachkundigen zu durchschauen sind: Die Nichterfüllung des Vertrages, das Abringen von Aus- und Absonderungsrechten, die Höhe der Forderungswerte, die Jaffé selbst als nicht gesichert bezeichnet, sowie die Ankündigung, nur in einem besonderen Fall keine Anfechtungsklagen zu erheben. Die Liste ist lang und der normale Anleger dürfte damit überfordert sein, obwohl der Verwalter mantraartig erklärt, eine anwaltliche Beratung wäre nicht von Nöten.
 
Zum Artikel
 


 

BondGuide – Special „Anleihen 2018“ – Der gemeinsame Vertreter Eine Haftungsfalle für Insolvenzverwalter?

 
Das Schuldverschreibungsgesetz (kurz: „SchVG“) ermöglicht seit über 100 Jahren die Einsetzung eines gemeinsamen Vertreters. Er soll die Interessen der Anleihegläubiger gegenüber der Emittentin wahrnehmen. Im Rahmen der Restrukturierung und Sanierung eines Unternehmens kann die Einsetzung eines solchen Vertreters unverzichtbar sein. Dies gilt im Beson deren bei börsennotierten Anleihen. Dem emittierenden Unternehmen und damit auch dem Restrukturierer sind die einzelnen Gläubiger der notierten Schuldverschreibungen nicht bekannt, was eine Verhandlung über die Rückzahlung der Anleihe, die Aussetzung von Zinszahlungen etc. mit dieser Gläubigergruppe oft unmöglich macht. Die Einsetzung eines gemeinsamen Vertreters, der die Anleihegläubiger repräsen tiert, ändert dieses oft anzutreffende Fiasko. Der gemein same Vertreter ist sowohl für die Emittentin als auch für die Anleihegläubiger die Mittels-/Kontaktperson.
 
Zum Artikel
 


 

Börsenzeitung: Die letzte Reise der P&R-Container und die Folgen für die Anleger

 
Über 40 Jahre bot die in Grünwald ansässige P&R-Unternehmensgruppe sogenannte Direktinvestments in Containern an. Über Generationen hinweg investierten ganze Familien zum Zwecke der Altersvorsorge sowie Unternehmen in die Produkte dieses Anbieters; so auch Mandanten der Kanzlei Buchalik Brömmekamp. Insgesamt sollen über die anbietenden vier Gesellschaften in Deutschland rund 3,5 Mrd. Euro von wenigstens 54 000 Anlegern eingeworben worden sein. Nachdem im März 2018 Insolvenzanträge für die in Deutschland ansässigen Gesellschaften gestellt worden waren, teilten die Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé und Dr. Philip Heinke schon vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 24. Juli 2018 mit, dass nur rund ein Drittel (618 000) der an die Investoren verkauften 1,6 Millionen Container vorhanden sei.
 
Zum Artikel
 


 

dasinvestment.com: P&R-Anleger müssen jetzt ihre Forderungen anmelden

 
Das Amtsgericht München hat das Insolvenzverfahren für die vier P&R-Vertriebsgesellschaften eröffnet. Die rund 54.000 betroffenen Anleger müssen ihre Forderungen bis zum 14. September bei den zuständigen Insolvenzverwaltern anmelden. Die P&R-Anleger werden in der Insolvenz wohl erhebliche Verluste erleiden. Anleger sollten alle Daten der Forderungsanmeldung prüfen (lassen).
 
Zum Artikel
 


 

Existenzmagazin: Zurückhaltende Informationspolitik

 
Die spektakuläre Insolvenz des Containervermittlers P&R erhitzt weiter die Gemüter. Im größten Kapitalanlegerskandal der deutschen Geschichte stehen 3,5 Milliarden Euro von 54.000 Anlegern im Feuer. Abertausende Anleger fragen sich verzweifelt, ob sie ihre Einlagen jemals wiedersehen werden und was sie jetzt am besten tun sollen. Buchalik Brömmekamp hat im Rahmen des Insolvenzverfahrens insbesondere die zurückhaltende Informationspolitik der Verwalter kritisiert.
 
Zum Artikel
 


 

Fondsdisount: Tausende Anleger betroffen – Insolvenzverfahren des Containervermieters P&R eröffnet

 
Insolvenzverwalter Jaffé kündigte an, dass er die Anleger anschreiben und diese zur Anmeldung ihrer Insolvenzforderung auffordern wird. Dazu würde er ein vorausgefülltes Formular versenden, den die Anleger nur unterschreiben und zurücksenden müssten. „Auch wenn dieses Anmeldeverfahren sehr anlegerfreundlich klingt, sollten Anleger alle Daten der Anmeldung prüfen lassen. Sind die Summen verkehrt oder wird bei einer falschen Gesellschaft die Forderung angemeldet, könnte das zum Totalverlust führen“, erklärt Sascha Borowski, Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht bei der Wirtschaftskanzlei Buchalik Brömmekamp.
 
Zum Artikel
 


 

investementcheck.de: Anfechtungen: “Jeder Fall ist einzeln zu beurteilen”

 
Im Fall von EN Storage leitet der Insolvenzverwalter gerade Musterklagen ein, die bei entsprechendem Ausgang tausenden Anlegern drohen. Rechtsanwalt Sascha Borowski von der Kanzlei Buchalik Brömmekamp beantwortet dazu ein paar Fragen.
 
Zum Artikel
 


 

investmentcheck.de: Anfechtungen in Millionenhöhe

 
Im Mai 2017 wurde unter dem Aktenzeichen 6 IN 190/17 des Amtsgerichts Stuttgart das Insolvenzverfahren über die EN Storage GmbH eröffnet. Diese Firma hatte Kapitalanlagen angeboten, die zum Kauf von Daten-Speicher-Systemen verwendet werden sollten. Man würde „sinnvoll in die Wirtschaft“ investieren. Alles sei „lukrativ – planbar – erfolgreich“. 8,43 Prozent Rendite bei einer Laufzeit von drei Jahren lautete eines der Versprechen, mit dem über 80 Millionen Euro eingesammelt wurden. Doch wer dem glaubte, der hat nun nicht nur sein Geld verloren. Der Insolvenzverwalter fordert von Anlegern erhaltene Zahlungen in den vier Jahren vor Insolvenzeröffnung zurück.
 
Zum Artikel
 

Sascha Borowski

Fachanwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

Spezialist für Insolvenzrecht

Kontakt zu unserem Experten:

Tel.: +49 211 – 82 89 77 – 200
borowski@bbr-law.de

erfahren sie mehr