VendingJet GmbH – Anleger werden zur Kasse gebeten

Seit einigen Wochen nimmt der Insolvenzverwalter Dr. Norman Häring der Kanzlei Tiefenbacher zahlreiche geschädigte Anleger in Anspruch. Hintergrund sind die Insolvenzen folgender Gesellschaften:

  • Popppy of Germany GmbH,
  • Balloony GmbH & Co. KG sowie
  • VendingJet GmbH

I. Zum Hintergrund

Die Poppy of Germany GmbH sowie die Balloony GmbH & Co. KG vertrieben Verkaufsautomaten für Popcorn und Luftballons. Sowohl diese beiden Gesellschaften als auch die VendingJet GmbH sind insolvent. Verschiedene Insolvenzverwalter wurden bestellt und die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt.

II. Inanspruchnahme von Anlegern

Unter anderem Herr Rechtsanwalt Dr. Normen Häring von der Kanzlei Tiefenbacher nimmt in den letzten Wochen zahlreiche geschädigte Anleger in Anspruch. Die Anleger haben, so sahen es die Verträge vor, Automaten erworben, die sie sodann weiter vermieteten an die VendingJet GmbH. Diese sollte die Weitervermietung der Automaten übernehmen. Hierzu schlossen die Investoren mit dieser Gesellschaft einen sogenannten Mietvertrag ab.

Die Insolvenzverwalter stellen sich auf den Standpunkt, dass die Anleger/Investoren nicht Eigentümer der Verkaufsautomaten sind – die Rede ist zudem davon, dass mehr Verträge geschlossen wurden als Automaten existieren.

Dies nimmt die Kanzlei Tiefenbacher nunmehr zum Anlass, Mietzahlungen an die Anleger/Investoren zurückzufordern. Die zum Teil beachtlichen Rückforderungen werden auf die sogenannte Schenkungsanfechtung, also die §§ 143, 134, 129 InsO (Insolvenzordnung) gestützt.

Die vom Insolvenzverwalter überwiegend gesetzten Fristen laufen am 15.12.2022 ab. Ein Handeln der Anleger ist damit dringend geboten.

III. Sollen Anleger der Aufforderung des Insolvenzverwalters nachkommen?

Abgesehen davon, dass der behauptete Anspruch des Insolvenzverwalters fraglich ist, gibt es zahlreiche Verteidigungsmöglichkeiten gegen eben diese Inanspruchnahmen. Die vom Insolvenzverwalter geltend gemachte und umgangssprachlich als „Schenkungsanfechtung“ bezeichnete Rückforderung stehen derzeit auf dem Prüfstand in zahlreichen anderen Kriminalinsolvenzen.

Im Fall COSMA- Gold, Premium Safe Ltd. HFK – Hanseatisches Fußballkontor und vielen anderen Insolvenzverfahren haben Insolvenzverwalter die Investoren zunächst ebenfalls in Anspruch genommen. Uns ist es in vielen Verfahren gelungen, die Forderungen abzuwehren, zum Teil wurden auch erheblich unter der Forderungssumme liegende Vergleichszahlungen vereinbart. Auf meinen Artikel vom 11.5.2020 „Hoffnung in Sachen Premium Safe: Anleger wehrt Forderung des Insolvenzverwalters ab!“ darf ich exemplarisch verweisen.

Jede Inanspruchnahme sollte individuell geprüft werden. Denn eine Massenabfertigung dieser Inanspruchnahmen ist in der Regel fehlerträchtig, da individuelle Gegebenheiten des konkreten Falls nicht berücksichtigt werden (können).

Einer Vielzahl von Anlegern konnten wir in den letzten Jahren durch eine individuelle Prüfung zu ihrem Recht verhelfen.

IV. Was tun, wenn die Frist abgelaufen ist?

Zwar ist nicht damit zu rechnen, dass mit Fristablauf der Insolvenzverwalter unmittelbar Klagen einreichen wird, gleichwohl ist eine zeitnahe (anwaltliche) Beratung zu empfehlen, um ein kostspieliges Gerichtsverfahren zu vermeiden – diesem kann man sich gerade nicht entziehen.

Geschädigte Anleger fragen mich immer wieder, ob sie diese Schreiben nicht ignorieren können, da sie schließlich Geld bekommen müssten, anstatt Geld zu zahlen. Dieser Ansatz ist absolut verständlich, gerade vor dem Hintergrund enormer Kapitalverluste. Zielführend ist diese „Strategie“ nicht, da Insolvenzverwalter verpflichtet sind, Ansprüche zu verfolgen. Die Anspruchsverfolgung ist für die Insolvenzverwalter risikolos. Entweder sie gewinnen und erhalten Geld von den Anlegern, oder sie verlieren und die Kosten der Inanspruchnahme der Investoren werden aus der Insolvenzmasse gezahlt.

V. Was sollten Anleger tun?

Bis zu einer finalen rechtlichen Beurteilung des jeweiligen Einzelfalls raten wir von Zahlungen an den Insolvenzverwalter ab. Abgesehen von der Frage, ob die Inanspruchnahmen auch einer gerichtlichen Auseinandersetzung standhalten, kann es weitere (individuelle) Argumente geben, die der Durchsetzung des vom Insolvenzverwalter behaupteten Anspruchs entgegenstehen.

VI. Was biete ich meinen Mandanten?

Zunächst biete ich den Anlegern eine kostenlose Erstberatung an. Sollte eine weitere Verteidigung gegen die Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters aussichtsreich erscheinen, teile ich dies den Ratsuchenden ebenso mit wie eine etwaige Aussichtslosigkeit.

Ein wichtiger und für Anleger entscheidender Punkt ist die Kostenfrage. Mit der ersten Kontaktaufnahme entstehen keine Kosten. Geschädigte Anleger, die sich vertreten lassen wollen, werden von mir – bevor Kosten entstehen – über das Kosten-/Nutzenverhältnis informiert. Auch eine Information über die Höhe der Kosten ist vor Erteilung des Mandats für mich selbstverständlich.

Rechtsschutzversicherten Anlegern biete ich regelmäßig eine (kostenlose) Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung an.

VII. Zur Person 

Seit über vierzehn Jahren vertrete ich, Rechtsanwalt Sascha Borowski, als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie geprüfter ESUG-Berater (DIAI) und Partner der Wirtschaftskanzlei BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte, erfolgreich Investoren sowohl bei der Durchsetzung als auch bei der Abwehr von Ansprüchen in- und außerhalb des Insolvenzverfahrens.

BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte zählt zu den markführenden Insolvenz- und Sanierungsberatern und wurde vielfach, so u. a. vom Handelsblatt mit den Qualitätssiegeln „Deutschlands Beste Anwälte im Kapitalmarktrecht“ und „Deutschlands Beste Anwälte im Bank- und Finanzrecht“ sowie vom FOCUS als TOP Wirtschaftskanzlei im Bereich Insolvenz & Sanierung ausgezeichnet.

Setzen Sie sich gerne mit mir in Verbindung:

per E‑Mail: borowski@bbr-law.de
per Telefon: +49 (0)211- 828977 200
oder postalisch: Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf

Sascha Borowski

Fachanwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

Spezialist für Insolvenzrecht

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Das sagen unsere Mandanten

Erfolgreich vertreten durch unsere Spezialisten für Kapitalanlagen

« J.B. »

Nachdem ich viel Geld verloren hatte wurde ich umfassend und kompetent beraten. Vor Gericht wurde ein guter Vergleich geschlossen, nachdem mir die Vorteile und Nachteile mitgeteilte wurden. Vielen Dank für die tolle Beratung.

« K.H. »

[Rechtsanwalt Sascha Borowski] erklärt Sachverhalte auch für Nichtexperten sehr einleuchtend und nachvollziehbar. Ist jederzeit für Klienten ansprechbar.

« D.B. »

Positiv: Sehr gute rechtliche Beratung und Aufklärung mit fundiert abwägender Darlegung, ob und warum eine Klage lohnenswert bzw. mit überwiegender Aussicht auf Erfolg geführt werden kann oder nicht. Nach Entscheidung zu den Klagen konnten aufgrund überzeugender juristischer Darlegung jeweils erfolgreich umfänglich positive Urteile für mich als Mandant erstritten werden. Angenehme und freundschaftliche Kommunikation. Gute Erreichbarkeit. Zügige Rückmeldung und Bearbeitung.
Negativ: Es lassen sich keine negativen Erfahrungspunkte anführen.