UPDATE: INKA Beteiligungsverwaltung GmbH fordert ihre Anleihegläubiger zum Verkauf ihrer Anleihen auf!

Mit einem Schreiben vom 16.08.2022 wendet sich die Geschäftsführung der INKA Beteiligungsverwaltung GmbH erneut an ihre Anleihegläubiger. Die Anleihegläubiger der Gesellschaft sind negative Nachrichten schon gewohnt. Denn in der Vergangenheit gab es vermehrt Aufsehen um die von der Inka Beteiligungsverwaltung GmbH emittierte Anleihe (ISIN: DE000A1EWR69 / WKN: A1EWR6).

Inhaltsverzeichnis

I.      Derzeitige Situation der Emittentin
II.     Gegenstand des Angebots
III.    Vorbehalt des Käufers
IV.     Wer ist die Käuferin (Hypo Hessen-Nassauische Vermögensverwaltung GmbH)?
V.      Änderungen der Anleihebedingungen im Jahr 2020 und das „Sanierungskonzept“
VI.     Wie ist die finanzielle Lage der Inka Beteiligungsverwaltung GmbH?
VII.    Kapitalausstattung der Hypo Hessen-Nassauische Vermögensverwaltung GmbH
VIII.  Sollen Anleihegläubiger das Angebot annehmen?
IX.     Was sollen und können die Anleihegläubiger tun?
X.      Gemeinsamer Vertreter
XI.     Zur Person

I. Derzeitige Situation der Emittentin

Die Geschäftsführung, Herr Horst Paul Wilhelm Ehlers, wendet sich mit Schreiben vom 16.08.2022 an die Anleihegläubiger der Gesellschaft.

Infolge der Erhöhung der Baufinanzierungszinsen von 0,9 Prozent auf über 3 Prozent im 10-Jahresbereich seien die „Chancen zur Realisierung des Sanierungskonzeptes erneut erheblich gesunken“, so Ehlers. Das Eigenkapital der Gesellschaft sei nach Angaben der Geschäftsführung zum 31.12.2021 auf 992,70 € gesunken. Die Hypo Hessen-Nassauische Vermögensverwaltung GmbH (vgl. unten) hatte bereits unter dem Datum vom 23.11.2021 die Inhaber der Anleihe zur Abgabe von Verkaufsangeboten aufgefordert.

Die Geschäftsführung der Inka Beteiligungsverwaltung GmbH hat nun die vorgenannte Gesellschaft gebeten, dass diese die Anleihegläubiger zur Abgabe eines neuen Verkaufsangebot auffordert. Dieser Aufforderung ist die Gesellschaft, mit Sitz in Eppstein, nachgekommen. Sie fordert die Inhaber der Anleihe auf, Verkaufsangebote zu einem Preis von je 80,00 € je (Teil-) Schuldverschreibung zum Nennwert zu je 1.000,00 €, gegenwärtig valutierend mit 895,00 €, abzugeben.

Die Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots hat die Hypo Hessen-Nassauische Vermögensverwaltung GmbH unter dem Datum vom 19.08.2022 im E-Bundesanzeiger veröffentlicht.

II. Gegenstand des Angebots

Die Hypo Hessen-Nassauische Vermögensverwaltung GmbH fordert die Anleihegläubiger auf, ein Verkaufsangebot für die (Teil-)Schuldverschreibungen, also die Anleihe mit der ISIN: DE000A1EWR69 / WKN: A1EWR6, zu einem Preis von 80,00 € je (Teil-) Schuldverschreibung mit einem Nennbetrag in Höhe von je 1.000,00 €, gegenwärtig valutierend mit 895,00 €, abzugeben.

Die Angebotsabgabefrist endet am 26.09.2022 um 18:00 Uhr.

Anleihegläubiger können ihr Verkaufsangebot nur bis zum vorgenannten Datum unterbreiten. Später eingehende Angebote werden nicht berücksichtigt.

Anleihegläubiger können ihr Angebot zum Verkauf ihrer (Teil-)Schuldverschreibungen zu einem Preis i. H. v. 80,00 € je (Teil-)Schuldverschreibung nur gegenüber dem depotführenden Kreditinstitut oder ein depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen abgeben.

III. Vorbehalt des Käufers

Die Hypo Hessen-Nassauische Vermögensverwaltung GmbH behält sich vor, alle, keine oder nur eine bestimmte Stückzahl der angebotenen Wertpapiere zu kaufen.

D.h.:    Die Anleihegläubiger bieten der Hypo Hessen-Nassauische Vermögensverwaltung GmbH eine zuvor bestimmte Anzahl der von ihnen gehaltenen (Teil-)Schuldverschreibungen zum Kauf an. Ein Verkauf der gehaltenen Papiere erfolgt jedoch erst nach Annahme des Angebots durch den Käufer, welcher sich gerade die Annahme des Angebots vorbehält.

IV. Wer ist die Käuferin (Hypo Hessen-Nassauische Vermögensverwaltung GmbH)?

Die Hypo Hessen-Nassauische Vermögensverwaltung GmbH ist beim Amtsgericht Königstein unter der HRB 10869 eingetragen. Die Gesellschaft wurde am 02.03.2021 gegründet und am 09.06.2021 in das Handelsregister eingetragen. Alleinige und einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführerin der Gesellschaft ist Frau Haji Hosseini.

Das Stammkapital beträgt 25.000,00 €. Gegenstand des Unternehmens ist „die Verwaltung eigenen Vermögens“. Soweit ersichtlich, ist die vorgenannte Gesellschaft nur im Zusammenhang mit der Aufforderung von Verkaufsangeboten der von der Inka Vermögenverwaltung GmbH emittierten Anleihe in Erscheinung getreten.

V. Änderungen der Anleihebedingungen im Jahr 2020 und das „Sanierungskonzept“

Im Rahmen der zweiten Anleihe-Gläubigerversammlung am 21.12.2020 beschlossen die teilnehmenden Anleihegläubiger eine Änderung der Anleihebedingungen. Die Emittentin verpflichtet sich, die zum damaligen Zeitpunkt valutierenden (Teil-)Schuldverschreibungen i. H. v. 895,00 € in neun Raten bis zum 31.10.2030, vorbehaltlich § 3 Nr. 4 der Schuldverschreibungsbedingungen, zurückzuzahlen.

Ursprünglich sahen die Anleihebedingungen eine Rückzahlung am 15.11.2019 zum Nennbetrag (also 1.000,00 €) vor.

Fraglich ist, ob die Anleihegläubiger die erste Rate i. H. v. 36,00 € je (Teil-) Schuldverschreibung zum 31.10.2022 ausgezahlt bekommen.

Es steht zu befürchten, dass die Anleihegläubiger auch diese erste Rate nicht ausgezahlt bekommen, wenn seitens der Geschäftsführung die finanzielle Situation schon als prekär geschildert wird.

VI. Wie ist die finanzielle Lage der Inka Beteiligungsverwaltung GmbH?

Der zuletzt veröffentliche Jahresabschluss betrifft das Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015 und wurde am 22.09.2016 im E-Bundesanzeiger veröffentlicht. Weitere Jahresabschlüsse sind – soweit ersichtlich – seitens der Emittentin nicht geöffnet worden.

In ihrem Schreiben vom 16.08.2022 geht die Geschäftsführung selbst von einer „gesunkenen Wahrscheinlichkeit der Realisierung des Sanierungskonzeptes“ aus und verweist zudem auf das gesunkene Eigenkapital, welches sich zum 31.12.2021 gerade einmal auf „992,70 €“ belaufen soll. Die Belastbarkeit der Angaben konnte bislang nicht verifiziert werden und dauert derzeit noch an.

VII. Kapitalausstattung der Hypo Hessen-Nassauische Vermögensverwaltung GmbH

Über welche finanziellen Mittel die Hypo Hessen-Nassauische Vermögensverwaltung GmbH verfügt, ist unbekannt. Derzeit gehen wir davon aus, dass es sich hier einzig und allein um eine Zweckgesellschaft handelt, um Anleihen der Inka Beteiligungsverwaltung GmbH zu erwerben.

Es drängt sich der Verdacht auf, dass auf diese Weise die Inka Beteiligungsverwaltung GmbH entschuldet werden soll und die Anleihegläubiger auf rund 91 Prozent ihrer Forderung verzichten sollen.

VIII. Sollen Anleihegläubiger das Angebot annehmen?

Anleihegläubiger müssen selbst entscheiden, ob sie der Hypo Hessen-Nassauische Vermögensverwaltung GmbH ein Verkaufsangebot unterbreiten. Hierbei handelt es sich um eine wirtschaftliche Entscheidung der Anleihegläubiger. Mangels verlässlicher Angaben zur wirtschaftlichen Lage der Emittentin sowie der Käuferin werden sich viele Anleihegläubiger schwertun, ein Verkaufsangebot zu unterbreiten.

IX. Was sollen und können die Anleihegläubiger tun?

Die Anleihegläubiger sollten ihre Interessen gemeinschaftlich bündeln. Eine Vielzahl von Anleihegläubigern haben sich bereits bei uns gemeldet, weshalb wir allen Anleihegläubigern der INKA Beteiligungsverwaltung GmbH die Bündelung der Interessen anbieten.

Registrieren Sie sich kostenlos bei uns und wir werden Sie fortlaufend über den weiteren Verlauf informieren.

X. Gemeinsamer Vertreter

Bereits im Jahr 2018 haben wir die Änderungen der Anleihebedingungen kritisch gesehen und uns für die Einsetzung eines sogenannten gemeinsamen Vertreters nach dem Schuldverschreibungsgesetz ausgesprochen.

Das Schuldverschreibungsgesetz sieht die Möglichkeit der Einsetzung eines gemeinsamen Vertreters grundsätzlich vor. Dieser gemeinsame Vertreter ist von der Emittentin zu zahlen. Derzeit prüfen wir, ob die Einsetzung eines solchen gemeinsamen Vertreters hier zielführend ist.

XI. Zur Person 

Seit über vierzehn Jahren vertrete ich, Rechtsanwalt Sascha Borowski, als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie geprüfter ESUG-Berater (DIAI) und Partner der Wirtschaftskanzlei BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte, erfolgreich Investoren sowohl bei der Durchsetzung als auch bei der Abwehr von Ansprüchen in- und außerhalb des Insolvenzverfahrens.

Mehrfach wurden wir zum gemeinsamen Vertreter gewählt. Darüber hinaus habe ich vermehrt Fachvorträge zum Schuldverschreibungsgesetz, den Rechten der Anleihegläubigern sowie der Durchsetzung von deren Rechte gehalten und publiziere fortwährend zu diesen Themen u. a. in Fachzeitschriften.

BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte zählt zu den markführenden Insolvenz- und Sanierungsberatern und wurde vielfach, so u. a. vom Handelsblatt mit den Qualitätssiegeln „Deutschlands Beste Anwälte im Kapitalmarktrecht“ und „Deutschlands Beste Anwälte im Bank- und Finanzrecht“ sowie vom FOCUS als TOP Wirtschaftskanzlei im Bereich Insolvenz & Sanierung ausgezeichnet.

Setzen Sie sich gerne mit mir in Verbindung:

per E‑Mail: borowski@bbr-law.de
per Telefon: +49 (0)211- 828977 200
oder postalisch: Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf.

INKA Beteiligungsverwaltung muss ihre 20 Mio. Euro-Anleihe restrukturieren

Die INKA Beteiligungsverwaltung GmbH (vormals Admiral Beteiligungsverwaltung GmbH) aus Wiesbaden hat eine Schuldverschreibung (ISIN: DE000A1K0XL0, WKN: A1K0XL) emittiert.

Für den 21. November 2018 hat die Gesellschaft ihre Anleihegläubiger zur Gläubigerversammlung eingeladen. Nach eigenen Angaben befindet sich die INKA Beteiligungsverwaltung GmbH in einer wirtschaftlichen Krise und bittet aus diesem Grunde dem Restrukturierungskonzept zuzustimmen. In den letzten Jahren konnten nicht die für die Rückführung der Schuldverschreibung erforderlichen Umsätze erwirtschaftet werden. Der ursprüngliche Geschäftsgegenstand „Fotodrucker“ war so die Gesellschaft nicht mehr erfolgversprechend. Aus diesem Grund beabsichtigte die Emittentin, Gewinne aus Immobilienprojekten, zu erwirtschaften. Dennoch ist es der Gesellschaft nicht möglich, die Anleihe zurückzuzahlen. Weder die fällige Zinsforderung noch die Rückzahlung ist nach Angaben der Emittentin möglich.

Die Anleihegläubiger sollen nun über verschiedene Rückzahlungsoptionen abstimmen. Diese sehen zum Teil einen Verzicht in Höhe von 40 Prozent des Nennbetrages vor. Ein weiterer Vorschlag sieht die Rückzahlung in Raten über einen Zeitraum von zehn Jahren vor.

Unklar ist bislang, ob die Emittentin ein Sanierungsgutachten in Auftrag gegeben hat. Belastbare Nachweise, welche die Einhaltung der Restrukturierungsziele stützten, sind bislang nicht bekannt.

Die auf das Insolvenz-/Sanierungsrecht sowie auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Buchalik Brömmekamp bietet den Anleihegläubigern nicht nur die Bündelung, sondern auch die Vertretung ihrer Interessen an.

Was müssen Anleger tun?

  • Anleihegläubiger sollten schon jetzt einen sog. Sperrvermerk bei ihrer Depotbank anfordern, damit sie ein Stimmrecht in der Anleihegläubigerversammlung erhalten. Ohne einen solchen Sperrvermerk kann ein Stimmrecht nicht ausgeübt werden.
  • Anleihegläubiger, die an der am 21. Novermber 2018 anberaumten Anleihegläubigerversammlung vertreten werden wollen, können der Kanzlei Buchalik Brömmekamp eine entsprechende Vollmacht erteilen, damit diese die Rechte in der Gläubigerversammlung ausübt. Die Stimmrechtsvollmacht finden Investoren unter: https://www.kapitalanlagen-krise.de/

Seit über zehn Jahren vertritt Rechtsanwalt Sascha Borowski (Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht) von der Kanzlei Buchalik Brömmekamp erfolgreich Investoren bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche in und außerhalb des Insolvenzverfahrens und wurde, wie die Kanzlei selbst auch, in anderen Insolvenzverfahren zum gemeinsamen Vertreter im Insolvenzverfahren bestellt.

Die Kanzlei Buchalik Brömmekamp zählt zu den markführenden Insolvenz- und Sanierungsberatern und wurde vielfach, so u.a. vom FOCUS zur TOP Wirtschaftskanzlei im Bereich Insolvenz & Sanierung ausgezeichnet.

Gerne beraten wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Wir freuen uns, wenn Sie uns per E-Mail: kapitalanlagen@buchalik-broemmekamp.de, per Telefon: 0211 828977-200 oder postalisch: Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf, mit uns in Verbindung setzen

 

Sascha Borowski

Fachanwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

Spezialist für Insolvenzrecht

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Tel.: +49 211 – 82 89 77 – 200
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Das sagen unsere Mandanten

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« J.B. »

Nachdem ich viel Geld verloren hatte wurde ich umfassend und kompetent beraten. Vor Gericht wurde ein guter Vergleich geschlossen, nachdem mir die Vorteile und Nachteile mitgeteilte wurden. Vielen Dank für die tolle Beratung.

« K.H. »

[Rechtsanwalt Sascha Borowski] erklärt Sachverhalte auch für Nichtexperten sehr einleuchtend und nachvollziehbar. Ist jederzeit für Klienten ansprechbar.

« D.B. »

Positiv: Sehr gute rechtliche Beratung und Aufklärung mit fundiert abwägender Darlegung, ob und warum eine Klage lohnenswert bzw. mit überwiegender Aussicht auf Erfolg geführt werden kann oder nicht. Nach Entscheidung zu den Klagen konnten aufgrund überzeugender juristischer Darlegung jeweils erfolgreich umfänglich positive Urteile für mich als Mandant erstritten werden. Angenehme und freundschaftliche Kommunikation. Gute Erreichbarkeit. Zügige Rückmeldung und Bearbeitung.
Negativ: Es lassen sich keine negativen Erfahrungspunkte anführen.