bc connect GmbH – Werbeschreiben von Rechtsanwälten eröffnen Anlegern Schadensersatzansprüche

Zahlreiche Anlegerinnen und Anleger der bc connect GmbH haben in den letzten Wochen Schreiben von Rechtsanwaltskanzleien erhalten. Darin werden sie zu einer Webkonferenz eingeladen und mit der Bündelung von Interessen“ und einem Meinungs- und Informationsaustausch“ gelockt.

Doch was verbirgt sich hinter diesen Briefen?

Problematisch ist zunächst, wie die Anwälte an die Daten der Anleger gelangen. In der Regel entnehmen sie diese den nicht öffentlichen Insolvenzakten, ohne zuvor mit den Anlegern in Kontakt getreten zu sein.

Dieses Vorgehen ist rechtlich bedenklich und stellt möglicherweise einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dar. Anleger sollten daher wissen, dass sie Rechte haben und sich nicht gegen diese zweifelhaften Methoden wehren müssen.

Anleger können Schadensersatz für die unrechtmäßige Verwendung ihrer Daten verlangen. Die Höhe des Schadensersatzes richtet sich nach Art, Schwere und Dauer des Verstoßes sowie dem Grad des Verschuldens.

Die gute Nachricht

Die rechtliche Durchsetzung der Ansprüche wird in der Regel von Rechtsschutzversicherungen übernommen. Deckungsanfragen bei Rechtsschutzversicherungen werden von mir regelmäßig gestellt. Ich biete Ihnen eine kostenlose Erstberatung an, in der ich Ihre Fragen beantworten und Ihnen die weiteren Schritte erläutern kann.

Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme!

Zur Person

Seit über 15 Jahren vertrete ich, Rechtsanwalt Sascha Borowski, als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie geprüfter ESUG-Berater (DIAI) und geschäftsführender Gesellschafter der Wirtschaftskanzlei BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte, erfolgreich Investoren sowohl bei der Durchsetzung als auch bei der Abwehr von Ansprüchen innerhalb und außerhalb des Insolvenzverfahrens.

In zahlreichen Verfahren wurde ich zum gemeinsamen Vertreter gewählt, so. u. a. im Fall der mybet SE. Dort konnten wir – auch in der Insolvenz – eine Befriedigung der Anleihegläubiger von über 80 % erreichen.

Zudem vertrete ich regelmäßig die Interessen der Gläubiger in Gläubigerausschüssen (z. B. in den Verfahren German Pellets GmbH, KTG Agrar SE, ADCADA GmbH sowie in einer Vielzahl von Industrieinsolvenzen).

Wir wurden mehrfach zum gemeinsamen Vertreter bestellt. Darüber hinaus habe ich vermehrt Fachvorträge zum Schuldverschreibungsgesetz, zu den Rechten von Anleihegläubigern sowie zur Durchsetzung ihrer Rechte gehalten und publiziere laufend zu diesen Themen u. a. in Fachzeitschriften. Seit Ende 2022 gehöre ich der Schriftleitung der im dfv erscheinenden Fachzeitschrift „Der SanierungsBerater“ an.

Setzen Sie sich gerne mit mir in Verbindung:

per E‑Mail: borowski@bbr-law.de

per Telefon: +49 (0)211- 828977 200

oder postalisch: Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf,

Update – März 2022

bc connect GmbH: Insolvenzgericht Chemnitz eröffnet das Insolvenzverfahren – was Anleger nun wissen müssen

Mit Beschluss des Amtsgerichts (Insolvenzgericht) Chemnitz vom 15.03.2022 wurde über das Vermögen der bc connect GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet. Sowohl für die geschädigten Darlehens- als auch Nachrangdarlehensgeber gilt es nunmehr die Rechte im Insolvenzverfahren wahrzunehmen.

Für betroffene Anleger stellen sich viele Fragen, die ich zum Teil nachstehend, aber auch gerne telefonisch, via E-Mail oder im Rahmen einer Videokonferenz beantworte.

I. Bis wann müssen die Forderungen im Insolvenzverfahren angemeldet werden?

 Die Forderungen müssen bis zum 18.05.2022 gegenüber dem Insolvenzverwalter angemeldet werden. Das Insolvenzgericht hat die Gläubiger zudem aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin bestehen.

Diese Frist zur Forderungsanmeldung stellt jedoch keine Ausschlussfrist dar. Das bedeutet, dass auch nach Ablauf des 18.05.2022 noch Forderungen nachgemeldet werden können. Weitere Informationen hierzu, insbesondere zu etwaigen Nachteilen, gebe ich gerne im Rahmen eines Telefonats oder einer Videokonferenz.

II. Wann und wo findet die Gläubigerversammlung statt?

Das Insolvenzgericht hat den Berichtstermin für den 08.06.2022 um 11:00 Uhr bestimmt. Dieser Termin findet im LUXOR GmbH Kongress- & Veranstaltungszentrum, Hartmannstraße 9 – 11 in 09111 Chemnitz statt. Der Einlass beginnt ab 10:00 Uhr.

Im Rahmen dieses Termins wird der Insolvenzverwalter über das bisherige Verfahren berichten. Darüber hinaus kann die Gläubigerversammlung u. a. über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters entscheiden, ebenso über die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses.

III. Muss ich einen Rechtsanwalt beauftragen?

 Die Frage kann klar mit einem Nein beantwortet werden. Ein Anwaltszwang besteht nicht.

Aber: Gläubigern empfehle ich, ihre Forderung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt anmelden zu lassen. Denn die Forderungsanmeldung stellt die Grundlage für das Schicksal der Forderung im Insolvenzverfahren dar. Nur wenn die Forderung festgestellt wird, erhalten Gläubiger auch eine Insolvenzquote.

Anleger, die sogenannte Nachrangdarlehen gezeichnet haben, sollten sich erst recht anwaltlich vertreten lassen. Nach meiner Auffassung ist die hier verwendete Nachrangdarlehensklausel zwar unwirksam, allerdings muss dies im Rahmen der Forderungsanmeldung auch entsprechend begründet werden. Andernfalls kann die Forderung im Insolvenzverfahren nicht ohne weiteres durch den Insolvenzverwalter festgestellt werden.

IV. Was kostet die Forderungsanmeldung durch einen Rechtsanwalt?

Die Kosten belaufen sich meist auf einen einstelligen Prozentsatz des Schadens und sind damit überschaubar. Anleger sollten sich jedoch immer vor der Mandatserteilung über die Kosten informieren.

Meinen Mandanten teile ich stets vor der Auftragserteilung die voraussichtlichen Kosten mit. Gerade geschädigten Anlegern ist eine Kostentransparenz enorm wichtig, weshalb ich diesem nachvollziehbaren Wunsch gerne nachkomme.

Für rechtsschutzversicherte Mandaten stelle stets (kostenlos) eine Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung.

V. Stehen die Rechtsanwaltskosten für die Forderungsanmeldung im Verhältnis zu der späteren Insolvenzquote?

Zu Recht fragen sich geschädigte Anleger, ob sie „gutes Geld schlechtem hinterherwerfen“, wenn sie einen Anwalt beauftragen. Derzeit spricht jedoch Einiges dafür, dass die Insolvenzquote (auch wenn diese noch nicht sicher bestimmt werden kann) die Kosten der Forderungsanmeldung wohl übersteigen wird.

VI. Wird der Insolvenzverwalter meine Ansprüche verfolgen?

Der Insolvenzverwalter wird die Forderung der Gläubiger nicht anmelden, vielmehr muss er diese prüfen und entscheiden, ob er sie ggf. bestreitet.

Kurz gesagt: „Wer nichts tut, wird auch kein Geld bekommen.“ Nur Gläubiger, die ihre Ansprüche aktiv geltend machen, können ihre Verluste minimieren. Geschädigten Anlegern empfehle ich daher die aktive Geltendmachung ihrer Ansprüche.

Setzen Sie sich gerne mit mir in Verbindung:

per E‑Mail: borowski@bbr-law.de
per Telefon: +49 (0)211- 828977 200
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Update – Januar 2022

bc connect GmbH: Abwicklungsanordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und ihre Folgen für die Anleger

Anleger der bc connect GmbH haben sogenannte (Nachrang-) Darlehen gezeichnet und sind derzeit verunsichert. Das Amtsgericht (Insolvenzgericht) Chemnitz hat mit Beschluss vom 20.10.2021 das vorläufige Insolvenzverfahren angeordnet.

Rund zwei Monate später, am 23.12.2021, veröffentlichte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz auch als „BaFin“ bezeichnet), dass sie die Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts angeordnet hat. Auf der Seite der BaFin (BaFin – Warnungen & Aktuelles – bc connect GmbH, Eichigt: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des …) heißt es hierzu:

Bafin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an.

I. Was hat die BaFin genau angeordnet?

Mit der Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts trifft die BaFin zwei für die Anleger wichtige Aussagen:

  1. Die bisher von der bc connect GmbH angebotene Investition in Form von (Nachrang-) Darlehen wird untersagt.
  2. Die bereits mit Anlegern geschlossenen Darlehen sind rückabzuwickeln.

Die BaFin stellt weiter das unerlaubte Betreiben eines Einlagengeschäfts im Sinne des § 1 Abs. 1, S. 2 Nr. 1 Kreditwesengesetzes (auch kurz als „KWG“ bezeichnet) fest. In der auf der Internetseite veröffentlichten Mitteilung der BaFin heißt es insoweit weiter:

Die bc connect GmbH hat auf der Grundlage von Darlehensverträgen gewerbsmäßig unbedingt rückzahlbare Anlegergelder angenommen und betreibt damit das Einlagengeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG), ohne die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu haben.“

 Das Betreiben eines Einlagengeschäfts ist grundsätzlich verboten und bedarf einer Erlaubnis. Die BaFin ist die Aufsicht für Gesellschaften, die dahingehende Einlagengeschäfte betreiben, sodass von einer zutreffenden Einschätzung der Behörde auszugehen ist.

Eine notwendige Erlaubnis besitzt die bc connect GmbH auch nach meiner Kenntnis nicht.

II. Was bedeutet die Einstellungs- und Abwicklungsanordnung für die Anleger?

Die BaFin hat der bc connect GmbH die Entgegennahme von Geldern in Form von (Nachrang-) Darlehen verboten. Darüber hinaus muss die Gesellschaft allen Anlegern das investierte Geld zurückzahlen. Dies folgt auch aus der Veröffentlichung der BaFin:

„Die Einstellungs- und Abwicklungsanordnung verpflichtet die bc connect GmbH, ihre unerlaubt betriebenen Geschäfte sofort einzustellen und die angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig zurückzuzahlen.“

 Der noch nicht bestandskräftige, aber vollziehbare Bescheid der BaFin kann von der bc connect GmbH nur dann erfüllt werden, wenn die vorhandenen Geldmittel die bei den Anlegern eingesammelten Gelder übersteigen. Sollte die Gesellschaft von den Anlegern mehr Geld eingesammelt haben, als sie derzeit zu zahlen imstande ist, könnte dies den Insolvenzgrund der Überschuldung darstellen.

Bekannt ist, dass der vom Insolvenzgericht Chemnitz eingesetzte vorläufige Insolvenzverwalter mit der Erstellung eines Gutachtens für das Gericht beauftragt wurde. Wäre die Gesellschaft danach nicht überschuldet, wäre weiter zu prüfen, ob die Gesellschaft zahlungsunfähig ist. Einer der beiden Insolvenzgründe reicht regelmäßig aus, damit das Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren eröffnet.

Bis zu einer Entscheidung des Gerichts haben die Anleger wenig Einblick in das vorläufige Insolvenzverfahren. Dies ändert sich regelmäßig mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens werden die Gläubiger und damit auch die Anleger, zur Anmeldung ihrer Forderungen im Insolvenzverfahren aufgefordert. Eben diese Forderungsanmeldung ist zwingend für diejenigen Anleger erforderlich, die Einfluss auf das Insolvenzverfahren nehmen und eine Insolvenzquote erhalten wollen – Angaben für eine positive Fortführungsprognose sind von der Geschäftsführung bislang nicht kommuniziert worden.

Der Eröffnung des Insolvenzverfahrens stehen Anleger regelmäßig skeptisch gegenüber. Dies ist auch nachvollziehbar, da das investierte Geld zunächst einmal als verloren betrachtet wird. Umso wichtiger ist die rechtzeitige Auseinandersetzung mit dem Insolvenzverfahren.

III. Was rate ich betroffenen (Nachrangdarlehens-) Anlegern?

Anlegern rate ich, schon jetzt anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Die Durchsetzung der anlegerseits bestehenden Ansprüche sollte vorbereitet werden.

Bis dahin sollten Anleger der bc connect GmbH nicht nur die ersten rechtlichen Schritte im Insolvenzverfahren einleiten, sondern darüber hinaus auch ihre Interessen in dem laufenden strafrechtlichen Ermittlungsverfahren anzeigen.

Für meine Mandanten zeige ich regelmäßig nicht nur die Vertretung im Insolvenzverfahren an, sondern beantrage parallel Akteneinsicht in die strafrechtliche Ermittlungsakte.

In zahlreichen (Kriminal-) Insolvenzverfahren habe ich bereits eine Vielzahl von Anlegern erfolgreich vertreten und sowohl deren Ansprüche im Insolvenzverfahren als auch außerhalb des Insolvenzverfahrens geltend gemacht. Dabei beschränkte sich meine Tätigkeit meist nicht nur auf die einzelne Mandatsbearbeitung. Vermehr werde ich mitunter zum Mitglied im Gläubigerausschuss bestellt. Letzterer wird oft von den Insolvenzgerichten eingerichtet, um frühzeitig eine größtmögliche Beteiligung der Gläubiger zu gewährleisten und die notwendige Transparenz in (Kriminal-) Insolvenzverfahren sicherzustellen.

Kostenlose Erstberatung

Meine Erstberatung ist kostenlos, und gerne übernehme ich auch die Deckungsanfrage bei einer etwaig bestehenden Rechtschutzversicherung. Ihnen wird zu jeder Zeit eine vollständige Kostentransparenz gewährleistet. Die Bündelung der Anlegerinteressen erfolgt ebenfalls kostenlos.

Setzen Sie sich gerne mit mir in Verbindung:

per E‑Mail: borowski@bbr-law.de
per Telefon: +49 (0)211- 828977 200
oder postalisch: Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf

 

Stand: November 2021

bc connect GmbH: Schock für die (Nachrang-)Darlehensgläubiger – vorläufiges Insolvenzverfahren angeordnet

In den letzten Tagen zeichnete es sich bereits ab, doch nun haben die Anleger die Gewissheit, dass die bc connect GmbH insolvent ist. Das Amtsgericht (Insolvenzrecht) Chemnitz hat mit Beschluss vom 20.10.2021 das vorläufige Insolvenzverfahren angeordnet.

Anleger der bc connect GmbH investierten in sog. Nachrangdarlehen. Viele Anleger haben sich in der Zwischenzeit an mich gewandt und nachgefragt, was sie nun tun sollen. In diesem Beitrag werden einige Fragen beantwortet; weitere Fragen beantworte ich gerne in einem Telefonat, via E-Mail oder in einer Videokonferenz.

I. Aktueller Stand

Fakt ist: Das Insolvenzgericht hat Herrn Rechtsanwalt Scheffler zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Dieser wird nunmehr die vorhandenen Unterlagen sowie die Vermögenswerte der insolventen Gesellschaft sichten. In den nächsten Wochen bis Monaten wird der vorläufige Insolvenzverwalter das vom Gericht beauftragte Gutachten erstellen und vorlegen. Auf Grundlage dieses Gutachtens wird sodann das Insolvenzgericht entscheiden, ob das Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse eingestellt wird.

Einiges spricht dafür, dass das Insolvenzverfahren auch tatsächlich eröffnet wird.

Inzwischen ist auch die BaFin tätig geworden und stellt klar, dass die bc connect GmbH über keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder der Erbringung von Finanzdienstleistungen besitzt.

Zum jetzigen Zeitpunkt bedarf es allerdings einer Aufklärung des gesamten Sachverhalts. D. h., die Krisenursachen sind zu ermitteln und die Frage der Tragfähigkeit des Geschäftsmodells zu prüfen. Auch wird geklärt werden müssen, ob es sich um ein Schneeballsystem handelt. Dies sind nur einige Punkte, die in dem zu erstellenden Gutachten beleuchtet werden müssen.

Gemäß verschiedener Pressemitteilungen ist der Geschäftsführer bereits in Untersuchungshaft. Derzeit ist die Rede von einem sogenannten Schneeballsystem, welches die Anleger immer in mehrerlei Hinsicht hellhörig werden lassen sollte.

II. Folgen der Insolvenz

Mit der Insolvenz ist meist auch der überwiegende Teil des investierten Geldes verloren. Des Weiteren werden sich die Anleger und der Insolvenzverwalter in den nächsten Jahren auch mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob bereits geleistete Zahlungen (zumindest soweit es die Nachrangdarlehen betrifft) anfechtbar sind. Die dahingehenden Fragen werden allerdings regelmäßig erst drei Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens geklärt, denn dann verjähren diese Anfechtungsansprüche.

III. Was rate ich betroffenen (Nachrangdarlehens-) Anlegern?

Anlegern rate ich, schon jetzt anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Die Durchsetzung der anlegerseits bestehenden Ansprüche sollte vorbereitet werden. Dies gilt auch für die Abwehr von etwaigen Anfechtungsansprüchen, die der Insolvenzverwalter aller Voraussicht nach später behaupten wird.

Bis dahin sollten Anleger der bc connect GmbH nicht nur die ersten rechtlichen Schritte im Insolvenzverfahren einleiten, sondern darüber hinaus auch ihre Interessen in dem laufenden strafrechtlichen Ermittlungsverfahren anzeigen.

Für meine Mandanten zeige ich regelmäßig nicht nur die Vertretung im Insolvenzverfahren an, sondern beantrage parallel Akteneinsicht in die strafrechtliche Ermittlungsakte.

In zahlreichen (Kriminal-)Insolvenzverfahren habe ich bereits eine Vielzahl von Anlegern erfolgreich vertreten und sowohl deren Ansprüche im Insolvenzverfahren als auch außerhalb des Insolvenzverfahrens vertreten. Dabei beschränkte sich meine Tätigkeit meist nicht nur auf die einzelne Mandatsbearbeitung. Vermehr wurde ich mitunter zum Mitglied im Gläubigerausschusses bestellt. Letzterer wird oft von den Insolvenzgerichten eingerichtet, um frühzeitig eine größtmögliche Beteiligung der Gläubiger zu gewährleisten und die notwendige Transparenz in (Kriminal-) Insolvenzverfahren zu gewährleisten.

Kostenlose Erstberatung

Unsere Erstberatung ist kostenlos, und gerne übernehmen wir auch die Deckungsanfrage bei einer etwaig bestehenden Rechtschutzversicherung. Wir gewährleisten Ihnen eine vollständige Kostentransparenz. Die Bündelung der Anlegerinteressen erfolgt durch uns kostenlos.

Setzen Sie sich gerne mit mir in Verbindung:

per E‑Mail: borowski@bbr-law.de
per Telefon: +49 (0)211- 828977 200
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Sascha Borowski

Fachanwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

Spezialist für Insolvenzrecht

Kontakt zu unserem Experten:

Tel.: +49 211 – 82 89 77 – 200
borowski@bbr-law.de

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Das sagen unsere Mandanten

Erfolgreich vertreten durch unsere Spezialisten für Kapitalanlagen

« J.B. »

Nachdem ich viel Geld verloren hatte wurde ich umfassend und kompetent beraten. Vor Gericht wurde ein guter Vergleich geschlossen, nachdem mir die Vorteile und Nachteile mitgeteilte wurden. Vielen Dank für die tolle Beratung.

« D.B. »

Ich habe bereits einige Rechtsanwälte wegen Golfino kontaktiert. Bei Herrn Borowski hatte ich das erste Mal eine wirklich vollständige Beratung. Vielen Dank.

« K.H. »

[Rechtsanwalt Sascha Borowski] erklärt Sachverhalte auch für Nichtexperten sehr einleuchtend und nachvollziehbar. Ist jederzeit für Klienten ansprechbar.

Betroffene Gruppen

Diese Arten der Kapitalanlage sind beispielsweise betroffen

Anleihen

Sowohl Staaten als auch Unternehmen begeben Anleihen, mit denen sie Fremdkapital zur Finanzierung verschiedener Zwecke aufnehmen. Auch zahlreiche mittelständische Unternehmen, aber auch Sportvereine (bspw. Borussia Dortmund) haben in der Vergangenheit Anleihen begeben. Für Aufsehen sorgen allerdings nicht die planmäßig verlaufenden Anleihen, sondern jene, bei denen die Zins- oder sogar die Rückzahlung drohen auszubleiben.

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Direktinvestments

Die im Vergleich zu Festgeldern hohe Renditen versprechenden Direktinvestments gehörten zeitweise zu den unregulierten Investitionsmöglichkeiten am Kapitalmarkt. Investiert wurde und wird auch weiterhin in Container, Speichersysteme und viele weitere Güter. Die Vertragskonstruktionen sehen – vereinfacht dargestellt – vor, dass der Anleger beispielsweise einen Container erwirbt und gleichzeitig einen Mietvertrag für einen zuvor festgelegten Zeitraum mit der Emittentin schließt.

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Genussscheine

Genussscheine sind verbriefte Genussrechte, die von Unternehmen ausgegeben werden, um Kapital einzuwerben. Sowohl Genussrechte als auch Genussscheine gewähren dem Inhaber regelmäßig sog. Teilhaber- aber keine Mitgliedschaftsrechte. Die Bedingungen sehen eine Teilhabe am wirtschaftlichen Erfolg sowie Misserfolg des Unternehmens vor.

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