Vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögen der AS German Property Group GmbH (vormals Dolphin Capital) angeordnet

 
Das Amtsgericht Bremen hat mit Beschluss vom 22.07.2020 über das Vermögen der vormals unter Dolphin Capital GmbH firmierenden Gesellschaft das vorläufige Insolvenzverfahren angeordnet und Herrn Professor Dr. Hölzle von der Kanzlei Görg zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
 
Seit mehreren Jahren wird über die Dolphin Capital / German Property kritisch berichtet. Über sogenannte Projektgesellschaften sollten denkmalgeschützte Gebäude saniert und zeitnah verkauft werden. Das Geld für den Kauf sowie die Sanierung sollten Anleger, die überwiegend aus dem Ausland stammen, finanzieren. Insbesondere Investoren aus England überließen den Gesellschaften horrende Beträge (geschätzt wird der Gesamtschaden auf rund 1 Milliarde €) in Form von sogenannten „loan notes. Diese „Darlehen“ hatten regelmäßig eine Laufzeit über mehrere Jahre. Am Ende der vertraglich vereinbarten Laufzeit sollte oft der doppelte Investitionsbetrag zurückgezahlt werden. Schon im Jahr 2019 recherchierte und berichtete die BBC hierzu kritisch.
 
Zahlreiche Gemeinden hatten in der Vergangenheit an die Projektgesellschaften der Gruppe Immobilien veräußert. Die Sanierung sollte durch die jeweils initiierte Projektgesellschaft erfolgen. Auch den Recherchen der deutschen Presse ist zu entnehmen, dass eine Sanierung überwiegend nicht stattfand und die erworbenen Immobilien weiter verwahrlosten. Ob die Gesellschaften weiterhin über das eingesammelte Vermögen verfügen ist fraglich. Berichten zufolge wurden seit 2016 keine Jahresabschlüsse mehr veröffentlicht, weshalb die Werthaltigkeit der Forderungen fraglich ist.
 
Die nunmehrige Insolvenz der AS German Property Group GmbH wird wohl nur die Spitze „des Eisberges“ darstellen.
 
Sowohl das Schicksal der am Kapitalmarkt eingesammelten Investorengelder als auch die bereits zum Teil angezahlten Kaufpreise von Kaufinteressenten ist mehr als fraglich. Nicht unwahrscheinlich ist, dass weitere Insolvenzen, auch auf Ebene der Projektgesellschaften, folgen. Ob es sich hier um ein Schneeballsystem handelt, werden die weiteren Ermittlungen – auch des Insolvenzverwalters zeigen, der sich nunmehr mit dem gesamten Firmengeflecht auseinandersetzen wird.
 
Investoren wird sowohl die Bündelung der Ansprüche als auch die Beratung durch einen auf das Kapitalmarktrecht und Insolvenzrecht spezialisierten Anwalt empfohlen. Gerade zum jetzigen Zeitpunkt bedarf es einer intensiven und umfassenden Recherche, um die Ansprüche der Investoren durchsetzen zu können.
 
Seit über zwölf Jahren vertritt Rechtsanwalt Sascha Borowski (Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht) von der Kanzlei Buchalik Brömmekamp erfolgreich Investoren sowohl bei der Abwehr von Forderungen durch den Insolvenzverwalter als auch bei der Durchsetzung von Ansprüchen geschädigter Investoren.
 
Die Kanzlei Buchalik Brömmekamp zählt zu den markführenden Insolvenz- und Sanierungsberatern und wurde vielfach, so u.a. vom FOCUS zur TOP Wirtschaftskanzlei im Bereich Insolvenz & Sanierung ausgezeichnet.
 
Gerne beraten wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Setzen Sie sich gern per E-Mail: kapitalanlagen@buchalik-broemmekamp.de, per Telefon 0211 828977-200 oder postalisch: Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf, in Verbindung.
 

Sascha Borowski

Fachanwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

Spezialist für Insolvenzrecht

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Das sagen unsere Mandanten

Erfolgreich vertreten durch unsere Spezialisten für Kapitalanlagen

« J.B. »

Nachdem ich viel Geld verloren hatte wurde ich umfassend und kompetent beraten. Vor Gericht wurde ein guter Vergleich geschlossen, nachdem mir die Vorteile und Nachteile mitgeteilte wurden. Vielen Dank für die tolle Beratung.

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Ich habe bereits einige Rechtsanwälte wegen Golfino kontaktiert. Bei Herrn Borowski hatte ich das erste Mal eine wirklich vollständige Beratung. Vielen Dank.

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[Rechtsanwalt Sascha Borowski] erklärt Sachverhalte auch für Nichtexperten sehr einleuchtend und nachvollziehbar. Ist jederzeit für Klienten ansprechbar.

Betroffene Gruppen

Diese Arten der Kapitalanlage sind beispielsweise betroffen

Anleihen

Sowohl Staaten als auch Unternehmen begeben Anleihen, mit denen sie Fremdkapital zur Finanzierung verschiedener Zwecke aufnehmen. Auch zahlreiche mittelständische Unternehmen, aber auch Sportvereine (bspw. Borussia Dortmund) haben in der Vergangenheit Anleihen begeben. Für Aufsehen sorgen allerdings nicht die planmäßig verlaufenden Anleihen, sondern jene, bei denen die Zins- oder sogar die Rückzahlung drohen auszubleiben.

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Direktinvestments

Die im Vergleich zu Festgeldern hohe Renditen versprechenden Direktinvestments gehörten zeitweise zu den unregulierten Investitionsmöglichkeiten am Kapitalmarkt. Investiert wurde und wird auch weiterhin in Container, Speichersysteme und viele weitere Güter. Die Vertragskonstruktionen sehen – vereinfacht dargestellt – vor, dass der Anleger beispielsweise einen Container erwirbt und gleichzeitig einen Mietvertrag für einen zuvor festgelegten Zeitraum mit der Emittentin schließt.

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Genussscheine

Genussscheine sind verbriefte Genussrechte, die von Unternehmen ausgegeben werden, um Kapital einzuwerben. Sowohl Genussrechte als auch Genussscheine gewähren dem Inhaber regelmäßig sog. Teilhaber- aber keine Mitgliedschaftsrechte. Die Bedingungen sehen eine Teilhabe am wirtschaftlichen Erfolg sowie Misserfolg des Unternehmens vor.

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