blueplanet Investments AG: Bankhaus Obotria GmbH fordert die Inhaber von Schuldverschreibungen zur Stimmabgabe auf. Wir stellen Ihnen die erforderlichen Dokumente zum Download bereit.

AUFFORDERUNG ZUR STIMMABGABE

betreffend die

Wandelschuldverschreibung

der

blueplanet Investments AG, Frankfurt am Main

(„Emittentin“)

Fällig am 26. Februar 2026

ISIN: DE000A3H3F75 / WKN: A3H3F7

im Gesamtnennbetrag von EUR 20.000.000,00

eingeteilt in bis zu 20.000 auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen im ursprünglichen Nennbetrag von jeweils EUR 1.000,00
(jeweils einzeln eine „Schuldverschreibung“ und zusammen die „Schuldverschreibungen“)

Aufgrund Ermächtigung des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Beschluss vom 15.08.2023, HRB 101916 Fall 11) fordert das Bankhaus Obotritia GmbH, Landsberger Straße 155 (Haus 1), 80687 München, vertreten durch die Geschäftsführung („Auffordernder“) hiermit die Inhaber der Schuldverschreibungen der Wandelschuldverschreibung (ISIN: DE000A3H3F75 / WKN: A3H3F7) („Anleihegläubiger“) zur Stimmabgabe in einer Abstimmung ohne Versammlung innerhalb des Zeitraums

beginnend am 18.09.2023 um 0:00 Uhr und endend am 20.09.2023 um 24:00 Uhr
(nachfolgend „Abstimmungszeitraum“) auf („Aufforderung zur Stimmabgabe“).

Auch der vom Amtsgericht Frankfurt am Main als Abstimmungsleiter bestimmte Notar Dr. Dirk Otto, Frankfurt am Main fordert als Abstimmungsleiter die Anleihegläubiger zur Stimmabgabe in einer Abstimmung ohne Versammlung innerhalb des Abstimmungszeitraums (18.09.2023,  00:00 Uhr und endend am 20.09.2023 um 24:00 Uhr) (eingehend) in Textform (§ 126 b BGB) gegenüber dem Abstimmungsleiter entsprechend der vorstehenden Aufforderung zur Stimmabgabe auf und stellt die unter B. der Aufforderung zur Stimmabgabe von dem Auffordernden unterbreiteten Beschlussvorschläge zur Abstimmung.

Wir stellen Ihnen folgende Unterlagen zur Verfügung: 

  1. Aufforderung zur Stimmabgabe
  2. Stimmabgabe
  3. Besonderer Nachweis
  4. Vollmacht
  5. Bedingungen
  6. Jahresabschluss
  7. Beschluss AG Frankfurt am Main vom 15.08.2023
  8. Bekanntmachung nach § 17 Abs. 1 S. 1 SchVG

Sascha Borowski

Fachanwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

Spezialist für Insolvenzrecht

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[Rechtsanwalt Sascha Borowski] erklärt Sachverhalte auch für Nichtexperten sehr einleuchtend und nachvollziehbar. Ist jederzeit für Klienten ansprechbar.

« D.B. »

Positiv: Sehr gute rechtliche Beratung und Aufklärung mit fundiert abwägender Darlegung, ob und warum eine Klage lohnenswert bzw. mit überwiegender Aussicht auf Erfolg geführt werden kann oder nicht. Nach Entscheidung zu den Klagen konnten aufgrund überzeugender juristischer Darlegung jeweils erfolgreich umfänglich positive Urteile für mich als Mandant erstritten werden. Angenehme und freundschaftliche Kommunikation. Gute Erreichbarkeit. Zügige Rückmeldung und Bearbeitung.
Negativ: Es lassen sich keine negativen Erfahrungspunkte anführen.