rs systems+ GmbH und Rene Schindler – BaFin ordnet Einstellung des Einlagengeschäfts an!
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit Bescheid vom 10.01.2023 sowohl Herrn Rene Schindler als auch der rs systems+ GmbH die Einstellung des unerlaubten betriebenen Einlagengeschäfts aufgegeben.
I. Im Einzelnen
Vielen Anlegern ist Herr Rene Schindler als ehemaliger Geschäftsführer der bc connect GmbH bekannt. In der jüngst am 11.01.2023 veröffentlichten Mitteilung der BaFin heißt es:
„BaFin ordnet Einstellung des Einlagengeschäfts an
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Rene Schindler mit Bescheid vom 10. Januar 2023 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft einzustellen.
Rene Schindler hat über die faktisch von ihm geleitete rs systems+ GmbH, deren Alleingesellschafter er ist, auf der Grundlage von „Rückführungsvereinbarung[en]“ in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, unbedingt rückzahlbare Anlegergelder angenommen. Damit betreibt er das Einlagengeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG), ohne die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu haben.
…
Die Einstellungsanordnung vom 10. Januar 2023 verpflichtet Rene Schindler, seine unerlaubt betriebenen Geschäfte sofort einzustellen. Der rs systems+ GmbH wurde mit Bescheid vom 10. Januar 2023 ebenfalls die Einstellung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts aufgegeben.“
Ähnlich war die BaFin im Fall der inzwischen insolventen bc connect GmbH vorgegangen. In der Mitteilung der BaFin vom 23.12.2021 hieß es:
„bc connect GmbH, Eichigt: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an
Die BaFin hat der bc connect GmbH mit Bescheid vom 25. November 2021 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft einzustellen und die unerlaubt betriebenen Geschäfte abzuwickeln.
Die bc connect GmbH hat auf der Grundlage von Darlehensverträgen gewerbsmäßig unbedingt rückzahlbare Anlegergelder angenommen und betreibt damit das Einlagengeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG), ohne die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu haben.
Die Einstellungs- und Abwicklungsanordnung verpflichten die bc connect GmbH, ihre unerlaubt betriebenen Geschäfte sofort einzustellen und die angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig zurückzuzahlen.
Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.“
Herr Schindler sowie die rs systems+ GmbH sollen – so die BaFin – das von der bc connect GmbH ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft weiter fortgeführt haben.
II. Was bedeutet die Einstellungs- und Abwicklungsanordnung für die Anleger?
Herrn Rene Schindler sowie der rs systems+ GmbH ist die Entgegennahme von unbedingt rückzahlbaren Geldern verboten. Darüber hinaus müssen beide allen Anlegern das investierte Geld zurückzahlen.
Der noch nicht bestandskräftige, aber vollziehbare Bescheid der BaFin kann nur erfüllt werden, wenn die vorhandenen Geldmittel die bei den Anlegern eingesammelten Gelder übersteigen. Sollte die Beteiligten von den Anlegern mehr Geld eingesammelt haben, als sie derzeit zu zahlen imstande sind, könnte dies den Insolvenzgrund der Überschuldung und der Zahlungsunfähigkeit darstellen.
III. Was rate ich betroffenen Anlegern?
Anlegern rate ich, schon jetzt anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Die Durchsetzung der anlegerseits bestehenden Ansprüche sollte vorbereitet werden. Zudem ist eine Bündelung der Interessen regelmäßig angezeigt.
+++UPDATE+++
rs systems+ GmbH insolvent – von der Einstellungsanordnung zur Insolvenz
Mit Bescheid vom 10.01.2023 wurde neben Herrn René Schindler auch der rs systems+ GmbH aufgegeben, das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft einzustellen. In meinem Beitrag vom 11.01.2023 „rs systems+ GmbH und Rene Schindler: BaFin ordnet Einstellung des Einlagengeschäfts an!“ hatte ich über die Einstellungsanordnung berichtet.
Mit der Einstellungsanordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz: BaFin) zeichnete sich die Insolvenz der Gesellschaft ab. Mit Beschluss vom 15.02.2023 um 13:00 Uhr wurde Herr Rechtsanwalt Frank-Rüdiger Scheffler zum vorläufigen (starken) Insolvenzverwalter über das Vermögen der rs systems+ GmbH bestellt.
Gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 Insolvenzordnung ist der Schuldnerin jede Verfügung über das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen untersagt. Diese gerichtliche Anordnung dient der Sicherung der Insolvenzmasse, gehört aber nicht zu den regelmäßigen Anordnungen der Gerichte.
I. Folgen der Insolvenz
Im sogenannten Eröffnungsverfahren prüft der vorläufige Insolvenzverwalter zunächst, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorliegen. Mit einer Entscheidung des Insolvenzgerichts ist in den nächsten zwei bis drei Monaten zu rechnen. Erst wenn das Insolvenzverfahren eröffnet ist, können die Anleger ihre Forderungen zur Tabelle im Insolvenzverfahren anmelden. Anleger sollten jedoch nicht untätig bleiben.
II. Was rate ich betroffenen Anlegern?
Ich empfehle Anlegern, sich bereits jetzt anwaltlich beraten zu lassen. Die Durchsetzung der bestehenden Ansprüche der Anleger sollte vorbereitet werden. Es bietet sich daher an, bereits im vorläufigen Insolvenzverfahren die Rechtslage aufgrund der unterschiedlichen Vertragsgestaltungen zu klären.
Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird das Insolvenzgericht einen Termin zur Forderungsanmeldung sowie einen Berichts- und Prüftermin bestimmen.
III. Kostenlose Erstberatung
Unsere Erstberatung ist kostenlos und wir übernehmen gerne auch die Deckungsanfrage bei einer eventuell bestehenden Rechtschutzversicherung. Wir gewährleisten Ihnen volle Kostentransparenz. Die Bündelung von Anlegerinteressen erfolgt durch uns kostenlos.
IV. Zur Person
Seit mehr als vierzehn Jahren vertrete ich, Rechtsanwalt Sascha Borowski, als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie geprüfter ESUG-Berater (DIAI) und Partner der Wirtschaftskanzlei BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte, erfolgreich Anlegerinnen und Anleger sowohl bei der Durchsetzung als auch bei der Abwehr von Ansprüchen innerhalb und außerhalb eines Insolvenzverfahrens.
BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte zählt zu den marktführenden Insolvenz- und Sanierungsberatern und wurde mehrfach ausgezeichnet, u. a. vom Handelsblatt mit den Qualitätssiegeln „Deutschlands Beste Anwälte im Kapitalmarktrecht“ und „Deutschlands Beste Anwälte im Bank- und Finanzrecht“ sowie vom FOCUS als „TOP-Wirtschaftskanzlei im Bereich Insolvenz & Sanierung“.
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