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[Rechtsanwalt Sascha Borowski] erklärt Sachverhalte auch für Nichtexperten sehr einleuchtend und nachvollziehbar. Ist jederzeit für Klienten ansprechbar.
Genussscheine sind verbriefte Genussrechte, die von Unternehmen ausgegeben werden, um Kapital einzuwerben. Sowohl Genussrechte als auch Genussscheine gewähren dem Inhaber regelmäßig sog. Teilhaber-, aber keine Mitgliedschaftsrechte. Die Bedingungen sehen eine Teilhabe am wirtschaftlichen Erfolg sowie Misserfolg des Unternehmens vor und enthalten oft sog. Nachrangabreden. Im Rahmen der Insolvenz haben die betroffenen Genusskapitalgläubiger ein gesteigertes Interesse daran, die Ungültigkeit der Nachrangvereinbarung feststellen zu lassen und/oder ihre Forderung auf Schadensersatzansprüche zu stützen, die von dem Nachrang nicht betroffen sind.
Welche Renditen erhalten Genussrechts-/Genussscheingläubiger?
Die an die Genussrechts-/Genussscheingläubiger von dem Unternehmen zu zahlenden Renditen werden durch die zugrundeliegenden Bedingungen bestimmt. In wirtschaftlich erfolgreichen Jahren werden regelmäßig Renditen ausgezahlt. Neben den Bedingungen sind die Jahresabschlüsse zu berücksichtigen, welche die wirtschaftliche Lage des Unternehmens widerspiegeln (müssen) und für die Ermittlung der Rendite ebenso unverzichtbar sind, wie die dem Genussrechtskapital zugrundeliegenden Bedingungen.
Das Risiko der Inanspruchnahme durch den Insolvenzverwalter
Sollte sich nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens herausstellen, dass Renditen auch in Jahren mit Bilanzverlusten gezahlt wurden, wird der Insolvenzverwalter die Anfechtung erklären und diese Zahlungen zurückfordern müssen.
Die von dem Insolvenzverwalter geltend gemachten Ansprüche sollten jedoch nicht ungeprüft befriedigt werden, da es zahlreiche Gründe gibt, weshalb die geltend gemachten Forderungen nicht bestehen oder nicht durchsetzbar sind.
Wir beraten Sie gern; setzen Sie sich mit uns in Verbindung: per E-Mail kapitalanlagen@buchalik-broemmekamp.de, per Telefon: 0211 / 828 977 191, per Fax: 0211 / 828 977 211.
Fachanwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht
Spezialist für Insolvenzrecht
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