Handelsblatt: Riskantes Investment – Anleger fürchten um ihr Geld.
Die Adcada-Gruppe versprach zwölf Prozent Zinsen auf eine Schutzmasken-Anleihe. Nach der Insolvenz gibt es für die Investoren wenig Hoffnung.
kapital-markt intern: Interessantes und Brisantes von der Anlagefront
Rechtsanwalt Sascha Borowski erläutert Interessantes im Zusammenhang mit den Erklärungsversuchen der acadia GmbH, die den Grund für ihre Insolvenz entweder bei Corona oder der BaFin sieht.
Unternehmer Edition: Unternehmen sollten Insolvenz als Chance erkennen
Rechtsanwalt Sascha Borowski geht im Interview auf aktuelle, durch die Corona-Pandemie bedingte Änderungen im Insolvenzrecht ein und erklärt, weshalb Unternehmen die Insolvenz als Chance sehen sollten, sich von Altlasten zu befreien.
DAS INVESTMENT: Anleger von Nachrangdarlehen wehren sich gegen Rückforderung
Weiterer Schock für Anleger, die auf das Transfergeschäft mit jungen Sporttalenten setzten: Nach der Insolvenz der Hanseatische Fußball Kontor Invest sollen sie nun Gelder zurückzahlen, die sie bereits erhalten haben. Wie sie sich dagegen schützen können, erklärt Rechtsanwalt Sascha Borowski.
Hanseatische Fußball Kontor GmbH – Sascha Borowswki in der Kapital-Markt-intern
Die Hanseatische Fußball Kontor GmbH warb mit Anlegergelder in Form von Fonds, Genussrechten und Nachrangdarlehen. Im Jahr 2016 erfolgte dann der Abpfiff durch die Insolvenz (vgl. ‘k-mi’ 34/16). Anleger der Unternehmensgruppe werden nun vom Insolvenzverwalter RA Marc Odebrecht, Kanzlei Görg, zur Kasse gebeten. Betroffen sind insbesondere Zeichner von Nachrangdarlehen, die vor der Insolvenzantragstellung Zahlungen von der Hanseatischen Fußball Kontor Invest GmbH erhalten haben. Die Argumentation des Insolvenzverwalters überzeugt allerdings nicht, so RA Sascha Borowski von der Kanzlei Buchalik Brömmekamp/Düsseldorf: “Es ist schon fraglich, ob die hier verwendete Nachrangklausel wirksam ist und zudem auch wirksam einbezogen wurde. Des weiteren hat der Insolvenzverwalter bislang nicht plausibel dargelegt, weshalb er von einer Insolvenzreife seit dem 01.04.2014 ausgeht.” Auch die Höhe der Forderung wird von RA Borowski angezweifelt und empfiehlt daher: “Anleger solcher Anfechtungsschreiben sollten nicht vorschnell den Betrag zahlen, sondern prüfen lassen, inwieweit eine Verteidigung gegen die Inanspruchnahme besteht. Bis zum heutigen Zeitpunkt steht – aus Sicht der Anleger – nicht fest, ab wann von einer Insolvenzreife auszugehen ist. Die Behauptung des Insolvenzverwalters reicht insoweit nicht aus, was zahlreiche andere Verfahren in der Vergangenheit gezeigt haben.” Darüber hinaus stelle sich in jedem Einzelfall die Frage, ob über die bestehenden Widerrufsrechte ausreichend informiert wurde, so dass auch jetzt noch ein solcher Widerruf ggf. möglich wäre, der geeignet wäre den Nachrang zu beseitigen. Ergänzend weist RA Borowski darauf hin: “Anleger sollten zudem überprüfen lassen, ob der Fall der Entreicherung vorliegt.
Golfino AG: Kanzlei Buchalik Brömmekamp beantragt die Verlegung der Gläubigerversammlung
Im “AnleihenFinder”, der Plattform für Anleihen im Mittelstand wurde unsere Mitteilung über die Verlegung der GOLFINO Gläubigerversammlung veröffentlicht.